Mit einem bundesrätlichen Beschluss vom Januar dürfen gebührenunterstützte Regionalfernsehprogramme in Zukunft ihre Sendungen auch ausserhalb ihrer zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Kabelnetze oder Internet übertragen. Eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde per 1. März 2013 wirksam.