Mit einem bundesrätlichen Beschluss vom Januar dürfen gebührenunterstützte Regionalfernsehprogramme in Zukunft ihre Sendungen auch ausserhalb ihrer zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Kabelnetze oder Internet übertragen. Eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde per 1. März 2013 wirksam.
- Schlagworte
- Datum
- 1. März 2013
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
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- Medienmitteilung BAKOM vom 23.1.13.
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 01.11.2016
Aktualisiert am 01.11.2016