neuen Gesamtarbeitsvertrag

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Die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag zwischen Verlegern und den Medienverbänden in der Deutschschweiz und im Tessin blieben im Berichtsjahr trotz Eingeständnissen bezüglich der Lohnforderungen, des Teuerungsausgleichs sowie der Wochenarbeitszeit seitens des Schweizerischen Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) blockiert. Der noch bestehende Kollektivvertrag in der Westschweiz lief auf Ende 1993 ebenfalls aus. Um doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, gelangten die welsche Fédération suisse des journalistes (diese ist Teil des SVJ) für die Romandie sowie die SJU und SVJ zusammen für die Deutschschweiz an das Eidgenössische Einigungsamt.

Die Verhandlungen zwischen Medienschaffenden und Verlegern, welche sich seit Ende 1992 in vertragslosem Zustand befinden, haben in der Deutschschweiz und im Tessin immer noch nicht zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geführt. Hauptstreitpunkte blieben die Mindestlöhne, die zukünftige Behandlung der freien Journalisten sowie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Journalisten an seinen eigenen Werken. Das BIGA, welches von den beiden Parteien als Einigungsstelle angerufen worden war, lehnte es ab zu vermitteln. In der Romandie mochte die Fédération suisse des journalistes nicht länger zuwarten und hat mit dem welschen Verlegerverband einen neuen GAV abgeschlossen, welcher zum Teil hohe Lohneinbussen beinhaltet.

Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen schien im Herbst der Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweiz und das Tessin zwischen Journalisten und Verlegern gescheitert zu sein. Der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) lehnte das in zähen Verhandlungen entstandene Vertragswerk ab und forderte Nachverhandlungen. Insbesondere wollte er den automatischen Teuerungsausgleich bis zu 3% auf dem Mindestlohn und die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden nicht akzeptieren. Bei freien Journalisten forderte er eine klarere Abgrenzung zwischen regelmässiger und gelegentlicher Mitarbeit. Die Journalistenverbände lehnten Nachverhandlungen zuerst ab, da der Spielraum ausgeschöpft sei. Ende Jahr erklärten sie sich dann aber doch zu weiteren Verhandlungen für 1996 bereit.

Zwischen den Deutschschweizer und Tessiner Verlegern und Journalisten kam, rückwirkend auf Anfang 1996, nach vierjährigen Verhandlungen doch noch ein Gesamtarbeitsvertrag zustande. Danach wurde der automatische Teuerungsausgleich durch jährliche Verhandlungen ersetzt, die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist Sache der Unternehmungen.

Der SRG-Zentralratsausschuss genehmigte Ende Jahr die Plattform zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SRG. Nach zähem Ringen hatten der Plattform auch die Branchenkonferenz des SSM sowie die PräsidentInnenkonferenz des Verbandes Schweizer Radio- und Televisionsangestellter (VSRTA) zugestimmt. In gegenseitigem Einvernehmen wurde der bestehende Vertrag vorerst um sechs Monate verlängert. Das Inkrafttreten des neuen GAV wurde auf den 1. Januar 2001 angesetzt.