Die Kartellkommission hat sich mit vier Firmen, die in ihrem Segment über eine monopolähnliche Stellung verfügen - Edipresse, die Inserate-Agentur Publicitas sowie die beiden Verteilerketten Merkur und Naville S.A - über spezifische Verhaltenskodizes geeinigt. Diese Verhaltensregeln haben das Ziel eines möglichst unverfälschten Wettbewerbs und beinhalten beispielsweise für Edipresse die Meldepflicht von neuen Beteiligungen an schweizerischen Medienunternehmen sowie den Verzicht, Berufsverbote gegen Journalisten auszusprechen. Merkur und Naville S.A verpflichteten sich, eigene Verlage oder Kioske nicht willkürlich zu privilegieren.