Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert

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Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in Bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert. So ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) als Repräsentantin der Kontrolle über die staatlichen Medien ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Andererseits forderten Journalistenverbände eine Verstärkung ihrer eigenen Position in Form des Rechts zur Zeugnisverweigerung, um eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber staatlichen und privaten Institutionen bewahren zu können. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht ist im Entwurf des neuen Mediengesetzes des Kantons Solothurn erstmals verankert.

Die Frage, ob für Medienschaffende ein Berufsgeheimnis geschaffen werden soll, stand im Zentrum der Jahresversammlung des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Medienschaffende brachten zum Ausdruck, dass sie sich künftig wie Anwälte und Ärzte durch ein Berufsgeheimnis, das zwei wichtige Aspekte ihres beruflichen Alltags abdeckt, schützen möchten. Einerseits soll ein Quellen- und Informantenschutz eingeführt werden, andererseits müsse aber auch das Recht, ihnen anvertraute Informationen der Offentlichkeit zugänglich zu machen, gewährt werden.

Im Genfer Kantonsparlament reichten drei liberale Abgeordnete einen Gesetzesentwurf für ein journalistisches Berufsgeheimnis ein; das Projekt sieht unter anderem auch vor, die Medienschaffenden gegen die Beschlagnahmung von Dokumenten und Telefonabhörungen zu schützen. Auch im Kanton Bern verlangten zwei parlamentarische Vorstösse vom Regierungsrat, die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts bzw. eines Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes für Medienschaffende zu prüfen. Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Medienförderungsgesetzes im Kanton Solothurn zeigte, dass der Quellenschutz bei den bürgerlichen Parteien sehr umstritten ist; ebenso wurde die vorgesehene Hilfestellung des Kantons an Zeitungen mit Existenzschwierigkeiten von FDP, LdU, Handelskammer und Gewerbeverband abgelehnt.