Im Rahmen des Strafbehördenorganisationsgesetzes befand das Parlament zudem über zwei Verordnungen, die das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts und der Stellvertreter (10.441) sowie die Einzelheiten der Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde (10.442) regeln sollten. Der Vorschlag der zuständigen Kommission für Rechtsfragen des Ständerats wurde praktisch diskussionslos von beiden Kammern übernommen. Für die Bundesanwaltschaft seien hinsichtlich Arbeitsverhältnis und Besoldung die gleichen Regelungen anzuwenden wie für Bundesrichter.
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)- Schlagworte
- Datum
- 1. Oktober 2010
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 10.441
- Quellen
-
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- BBl, 2010, S. 4101 ff. (Bericht RK-SR). AB SR, 2010, S. 625 ff. und 1012 f. (Schlussabstimmung). AB NR, 2010, S. 1360 ff. und 1677 f. (Schlussabstimmung).
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 01.03.2017
Aktualisiert am 01.03.2017