Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen (Pa.Iv. 12.425)

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Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Eine parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Nationalrats, die mit einer Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von 65 auf 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte, erlitt im Berichtjahr Schiffbruch. Zuerst hatte die ständerätliche Kommission im Vorjahr zwar Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben und der Nationalrat hatte diesen noch Ende 2012 trotz Einwänden des Gerichtspräsidenten und des Bundesrates gutgeheissen. Die kleine Kammer beschloss allerdings in ihrer Frühjahrssession, nicht auf das Geschäft einzutreten. Der Ständerat folgte mit 27 zu 13 Stimmen seiner Kommissionsminderheit und der Regierung, die darauf hinwies, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf an zusätzlichen Stellen bestehe, da Pendenzen und Arbeitsbelastung des Gerichtes in letzter Zeit abgenommen hätten. Stellen auf Vorrat sollen keine geschaffen werden. Im Sommer schloss sich die grosse Kammer diesem Argument an und der Vorstoss wurde beerdigt.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten