Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt.
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten- Schlagworte
- Datum
- 13. Dezember 2012
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 12.425
- Quellen
-
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- AB NR, 2012, S. 2225 f.
- AB NR, 2012, S. 838 ff.
- Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2011
- SGT, 6.1.12; NZZ, 14.3.12; SGT, 20.4.12; NZZ, 15.6.12.
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 09.01.2017
Aktualisiert am 09.01.2017