Zweimal musste sich das Volk zu neuen Verfassungsbestimmungen äussern, welche das Parlament beschlossen hatte: Einmal (Landwirtschaftsartikel) verweigerte es die Zustimmung, einmal war es einverstanden (Ausgabenbremse). Damit fiel die Abstimmungsbilanz für Bundesrat und Parlament noch schlechter aus als im Vorjahr: bei vier von sieben Abstimmungen deckte sich der Volksentscheid nicht mit demjenigen der Behörden.

Fünfmal musste sich das Volk zu vom Parlament vorgeschlagenen Verfassungsänderungen äussern und einmal zu ein dem obligatorischen Referendum unterstellten Bundesbeschluss (Kantonswechsel von Vellerat). Eine dieser Vorlagen (persönliche militärische Ausrüstung) lehnte es ab, fünfmal bestätigte es den Entscheid des Parlaments. Damit folgte das Volk bei sechs der insgesamt neun Abstimmungen des Berichtsjahres dem Parlamentsbeschluss, dreimal stimmte es dagegen.

Volk und Stände sprachen sich einmal - zustimmend - zu einer vom Parlament vorgeschlagenen Verfassungsänderung aus (Aufhebung des Pulverregals). Insgesamt kam es somit zu fünf Volksabstimmungen (drei Initiativen, je ein obligatorisches und ein fakultatives Referendum). Bei vier dieser Entscheide folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament, einmal (Sparmassnahmen bei der Arbeitslosenversicherung) entschieden sie anders.

Volk und Stände hiessen drei von Regierung und Parlament vorgeschlagene Verfassungsänderung gut (Finanzierung öffentlicher Verkehr, Getreideartikel, Haushaltsziel 2001). Insgesamt kam es somit zu 10 Volksabstimmungen (5 Initiativen, 3 obligatorische und 2 fakultative Referenden). Bei allen diesen Entscheiden folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament.