Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen (Mo. 11.3467)

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Eine Verbesserung der Regelung von Abstimmungskampagnen hatte die Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerates zum Ziel: Finanzierungsquellen für solche Kampagnen sollen offengelegt werden müssen. Dabei solle es weder um Verbote noch um Zusatzfinanzierung des Bundes, sondern um die Transparenz des vielfach ungleichen Kampagnenbudgets gehen. Eine informierte Stimmbürgerschaft müsse wissen, woher die Gelder der Pro- und Kontrakomitees stammten. Gegen die Motion, die letztlich relativ knapp mit 22 zu 18 Stimmen angenommen wurde, argumentierten vor allem die Vertreter der SVP, die vor stärkerer Regulierung und Bürokratisierung des Abstimmungskampfes warnten und die Praktikabilität in Zweifel zogen. Auch der Bundesrat, der auf eine Reihe von anstehenden Berichten verwies, darunter der OSZE-Wahlbeobachter-Bericht, hatte die Ablehnung der Motion beantragt. (Siehe dazu auch die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion (10.3900) und die entsprechende Antwort des Bundesrates.)

Dossier: Finanzierung der Politik

Nachdem der Ständerat im Vorjahr relativ überraschend der Motion seiner staatspolitischen Kommission zur Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen, trotz ablehnender Haltung des Bundesrates, knapp zugestimmt hatte, lehnte die grosse Kammer dieses Ansinnen ab. Sie folgte damit der Empfehlung ihrer SPK, die argumentierte, dass grosse Probleme bei der Umsetzung dieser Idee entstünden. Grundsätzlich lebe eine Demokratie von Diskussionen, die mitunter durch finanzielle Mittel erst angekurbelt werde. Erst eine finanzierte Kampagne könne mobilisieren und informieren. Die Finanzierungsquelle müsse dabei aber nicht unbedingt offengelegt werden. Die Angst davor, dass Geld zu Abstimmungserfolgen führe, sei unbegründet. Es gäbe zahlreiche Beispiele, die zeigten, dass Abstimmungen auch mit sehr geringem Mitteleinsatz gewonnen werden könnten. Transparenzregeln könnten zudem gar kontraproduktiv sein, da Vollzugsprobleme bei deren Anwendung zu Missbrauch und so zu Misstrauen in die Politik führen könnten. Eine grosse links-grüne Minderheit argumentierte vergeblich, dass es letztlich nur darum gehe, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zu erfahren, wer finanziell hinter einer Kampagne stehe und so für eine breitere Entscheidungsbasis zu sorgen. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 97 zu 72 Stimmen ab.

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