Die Spendenaffären in Deutschland und Frankreich hatten auch in der Schweiz zu Diskussionen über die Parteienfinanzierung geführt. Obwohl in den umliegenden Ländern üblich, können Schweizer Parteien – abgesehen von Jugendförderungsgeldern des Bundesamtes für Kultur – nicht auf öffentliche Gelder zurückgreifen. Seit 1972 werden zwar Zuschüsse an die Fraktionen als Organe der Bundesversammlung entrichtet, nicht aber an die Parteien selbst. Das Parlament hat im Berichtsjahr die Fraktionsbeiträge verdoppelt. Damit soll verhindert werden, dass die Fraktionen durch die ohnehin finanzschwachen Parteien subventioniert werden müssen.

Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern