Banken sollen Spenden ausweisen müssen (Mo. 08.4049)

Als PDF speichern

Die SP verfolgte die Idee einer gesetzlichen Limitierung der Ausgaben für Kampagnen weiter und kündigte an, die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema zu prüfen. Im März wurde einer parlamentarischen Initiative (07.471) mit der Forderung, die Ausgaben für Wahlkampagnen gesetzlich zu beschränken, vom Ständerat keine Folge gegeben. Mit Vorstössen zur Offenlegung der Spender und für eine staatliche Parteienfinanzierung war die SP bisher ebenfalls stets gescheitert. Neue Nahrung erhielten die SP-Forderungen im Herbst durch die Bankenkrise. Die Sozialdemokraten kritisierten die Parteispenden von Grossbanken heftig und zeigten sich insbesondere verärgert darüber, dass die staatlich unterstützte UBS weiterhin Spenden an Parteien ausrichten kann. Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) reichte eine Motion mit der Forderung ein, dass Banken in ihrer Rechnungslegung Spenden an Parteien oder für politische Kampagnen ausweisen sollen.

Dossier: Finanzierung der Politik

Nachdem der Bundesrat in der Begründung seiner Ablehnung gegen die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) deutlich gemacht hatte, dass er für eine Änderung der Rechnungslegungsvorschriften und einer Sonderbehandlung von Banken gegenüber anderen Unternehmen keine Notwendigkeit sehe, lehnte der Nationalrat den Vorstoss der Baselbieter Genossin mit 124 zu 64 Stimmen diskussionslos ab. Ziel der Motion wäre gewesen, die Banken gesetzlich zu einer Offenlegung von Zahlungen an politische Parteien und/oder Kampagnen zu verpflichten, was in der grossen Kammer lediglich bei allen Mitgliedern der grünen und der SP-Fraktion, sowie zwei CVP-Mitgliedern auf offene Ohren stiess.

Dossier: Finanzierung der Politik