Im Oktober beschloss die EDU die Lancierung einer Volksinitiative zur Krankenversicherung. Diese verlangt, dass die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung abschliessend auf Gesetzesebene aufgezählt werden müssen. Die EDU erhofft sich von dieser Festlegung durch das Parlament, dass in Zukunft insbesondere die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, staatliche Heroinabgabe und Folgeschäden von Tabak- und Alkoholkonsum nicht mehr durch die Grundversicherung gedeckt werden.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Akteure
- Quellen
-
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- Die Initiative wurde zu Beginn des Jahres 2001 lanciert (BBl, 2001, S. 4 ff.). 74
- TA und Lib., 25.10.00.
von Daniel Brändli
Aktualisiert am 14.02.2017
Aktualisiert am 14.02.2017