Die FDP beteiligte sich an der von der SVP lancierten Debatte um das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht in Form einer Anfang August präsentierten frühen Fassung eines Positionspapiers. Die Freisinnigen schlugen darin vor, das Völkerrecht innerstaatlich abzustufen. Damit könne festgelegt werden, dass ein Bundesgesetz grösseres Gewicht habe als ein drittrangiger Staatsvertrag. Wie bei einem gleichstufigen Konflikt vorgegangen werden soll, wurde allerdings nicht erörtert. Ablehnend stand die FDP den Vorschlägen des Bundesrates gegenüber, der Einschränkungen des Initiativrechts vorsieht, um Konflikte künftig zu vermeiden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, den die FDP ausdrücklich akzeptierte, dürfe sich aber nicht zu stark in nationale Angelegenheiten einmischen.