Mit einer von über achtzig bürgerlichen Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative forderte der Zürcher Nationalrat Hans Fehr (svp) die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bereich Bau und Planung. Fehr begründete seinen Vorstoss damit, dass das vor mehr als 25 Jahren mit dem Umweltschutzgesetz eingeführte Recht immer mehr zu einem folgenschweren Hemmschuh für die Entwicklung der Wirtschaft werde und sich damit auch negativ auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirke. Soweit durch Bau- und Planungsvorhaben Umweltschutzinteressen tangiert seien, könnten diese durch die Bewilligungsbehörden genügend wirksam wahrgenommen werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission verwies darauf, dass sich die Verbandsbeschwerde – welche es in praktisch allen westlichen Industrieländern gibt – bewährt habe, und diese sich günstig auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auswirke. Die Initiative Fehr wurde mit 102:69 Stimmen abgelehnt. Dagegen gestimmt hatten neben der geschlossenen Linken auch eine deutliche Mehrheit der CVP (18:6) und Minderheiten der FDP (9:24) und der SVP (5:34). (Der Nationalrat hatte schon 1998 eine ähnliche parlamentarische Initiative Scherrer (fp, BE) (97.410) abgelehnt.) Einen Tag vor diesem Entscheid hatte der Nationalrat bereits ganz knapp eine Motion Speck (svp, AG) abgelehnt, welche Organisationen, die sich an illegalen Aktionen beteiligen (gemeint waren vor allem die Strassenblockaden von Greenpeace), das Verbandsbeschwerderecht entziehen wollte.
- Schlagworte
- Datum
- 22. Juni 2000
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 99.442
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2000, S. 801 ff.
- AB NR, 2000, S. 825 ff. Siehe auch Morand, Charles-Albert / Tanquerel, Thierry / Flueckiger, Alexandre, Droit de recours des organisations: Expertise, Berne (BUWAL) 2000.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 18.09.2017
Aktualisiert am 18.09.2017