Verbandsbeschwerderechts Umweltschutzgesetz

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Mit einer von über achtzig bürgerlichen Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative forderte der Zürcher Nationalrat Hans Fehr (svp) die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bereich Bau und Planung. Fehr begründete seinen Vorstoss damit, dass das vor mehr als 25 Jahren mit dem Umweltschutzgesetz eingeführte Recht immer mehr zu einem folgenschweren Hemmschuh für die Entwicklung der Wirtschaft werde und sich damit auch negativ auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirke. Soweit durch Bau- und Planungsvorhaben Umweltschutzinteressen tangiert seien, könnten diese durch die Bewilligungsbehörden genügend wirksam wahrgenommen werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission verwies darauf, dass sich die Verbandsbeschwerde – welche es in praktisch allen westlichen Industrieländern gibt – bewährt habe, und diese sich günstig auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auswirke. Die Initiative Fehr wurde mit 102:69 Stimmen abgelehnt. Dagegen gestimmt hatten neben der geschlossenen Linken auch eine deutliche Mehrheit der CVP (18:6) und Minderheiten der FDP (9:24) und der SVP (5:34). (Der Nationalrat hatte schon 1998 eine ähnliche parlamentarische Initiative Scherrer (fp, BE) (97.410) abgelehnt.) Einen Tag vor diesem Entscheid hatte der Nationalrat bereits ganz knapp eine Motion Speck (svp, AG) abgelehnt, welche Organisationen, die sich an illegalen Aktionen beteiligen (gemeint waren vor allem die Strassenblockaden von Greenpeace), das Verbandsbeschwerderecht entziehen wollte.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Fehr hatte im vergangenen Jahr eine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bau- und Planungsbereich eingereicht. Nach Fehrs Auffassung ist das Verbandsbeschwerderecht veraltet und erweist sich immer mehr als Hemmschuh für Wirtschaft und Gewerbe. Mit den geltenden Bestimmungen könnten Umweltschutzorganisationen öffentliche und private Bauvorhaben mit Beschwerden bis vor das Bundesgericht blockieren, wodurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz grosser Schaden erwachse. Als Beispiele nannte der Initiant Grossprojekte wie den Flughafen Zürich-Kloten oder die Westumfahrung der Stadt Zürich. Mit einer Kommissionsminderheit unterstützte Nationalrat Bosshard (ZH) den Vorstoss. Der Aargauer SVP-Nationalrat Siegrist und die Waadtländerin Ménétrey-Savary (gp) beantragten hingegen im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Es könne nicht von einem Willkür- oder Erpressungsinstrument gesprochen werden. Das Verbandsbeschwerderecht ermögliche vielmehr eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Interessen. Verzögerungen entstünden zudem vor allem durch die überlasteten Behörden und nicht durch das Verbandsbeschwerderecht. Mit 102 zu 69 Stimmen lehnte der Rat die Initiative ab.