Investitionen in Systeme zur Fernmeldeüberwachung (BRG 14.065)

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Die Fernmeldeüberwachung zur Strafverfolgung braucht nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine materielle Grundlage. Auf knapp CHF 17 Mio. jährlich schätzte der Bundesrat den Bedarf für Investitionen in Systeme zur Fernmeldeüberwachung, d.h. in entsprechende Systeme des Dienstes „Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Dienst ÜPF) und der Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei (fedpol), in der Periode 2016 bis 2021. Anfang September 2014 legte er dem Parlament die Botschaft betreffend Investitionsbedarf von CHF 99 Mio. und damit erstmals einen Gesamtkredit für ein IKT-Grossprojekt vor. Mit dadurch ermöglichten Systemanpassungen und Neuanschaffungen sollte den durch den technischen Fortschritt und die Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erhöhten Ansprüchen an die Überwachung Rechnung getragen werden. Der Ständerat hat dem Entwurf und damit auch dem Lösen der Ausgabenbremse einstimmig zugestimmt.

Zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Suche von Personen in Not müssen die Mittel zur Fernmeldeüberwachung und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit einem IKT-Grossprojekt, welches er dem Parlament im September 2014 unterbreitete. Nachdem der Ständerat dem Gesamtkredit von CHF 99 Mio. einstimmig zugestimmt hatte, behandelte der Nationalrat das Geschäft in der Frühjahrssession 2015. Er schloss sich dem Entscheid des Ständerates mit 142 zu 3 Stimmen bei 31 Enthaltungen aus den Reihen der Grünen und der SP an. Der Gesamtbetrag von CHF 99 Mio. verteilt sich auf vier Etappen, welche unabhängig voneinander realisiert werden können. Mit der Genehmigung des Gesamtkredites ist nun die erste Tranche von CHF 28 Mio., die hauptsächlich in Ersatzbeschaffungen fliesst, freigegeben. Die weiteren Kredite, welche für Leistungsverbesserungen, notwendige Anpassungen infolge der BÜPF-Revision, die Kompatibilität der Systeme des Fedpol sowie Systemausbauten vorgesehen sind, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit freigeben.