In Reaktion auf die durch eine Motion Frick (cvp, SZ) geforderte Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger wollte der Bundesrat den Geltungsbereich des Ordnungsbussensystems ausweiten. Die im Dezember verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes sah vor, dass Bussen nicht nur bei einfachen Übertretungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen werden könnten, sondern auch bei weiteren Gesetzesverstössen. In den neuen Geltungsbereich fallen unter anderem das Asyl-, das Ausländer-, das Alkohol-, das Waffen- und das Fischereigesetz. Um einer Ablehnung des Ordnungsbussenverfahrens entgegenzuwirken, sollte die Maximalbusse bei CHF 300 belassen werden. Weiter sollte das Gesetz die Sicherstellung und die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten regeln. Den Deliktkatalog sowie die konkrete Bussenhöhe wollte der Bundesrat jedoch auf dem Verordnungsweg festlegen.
- Schlagworte
- Datum
- 17. Dezember 2014
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 14.099
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 01.10.2020
Aktualisiert am 01.10.2020