Im März 2013 hatte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative eingereicht, welche forderte, dass Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge bis zu 50% ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat die Initiative. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig, keine Folge zu geben. Die bestehenden Limiten seien mehr als Richtwert denn als starre Grenzen zu verstehen und sie hätten sich in den letzten Jahren gut bewährt. Der Rat folgte diesem Antrag und gab der Initiative keine Folge.
- Datum
- 11. Juni 2014
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 13.305
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Flavia Caroni
Aktualisiert am 10.10.2016
Aktualisiert am 10.10.2016