Im März 2013 hatte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative eingereicht, welche forderte, dass Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge bis zu 50% ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat die Initiative. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig, keine Folge zu geben. Die bestehenden Limiten seien mehr als Richtwert denn als starre Grenzen zu verstehen und sie hätten sich in den letzten Jahren gut bewährt. Der Rat folgte diesem Antrag und gab der Initiative keine Folge.

Wie im Jahr 2014 bereits der Ständerat, lehnte in der Wintersession 2015 auch der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg ab, welche die Vorschriften für die Vermögensverwaltung von Pensionskassen hatte lockern wollen, damit diese einen höheren Anteil ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. Der Entscheid fiel mit 111 zu 69 Stimmen bei einer Enthaltung gemäss dem Antrag der Kommission und gegen eine Minderheit Clottu (sp, NE). Der Minderheitssprecher hatte argumentiert, der heutige Richtwert von 30% solle durch eine klare Obergrenze von 50% ersetzt werden, was der Effizienz diene. Die Mehrheit sah dagegen keinen Handlungsbedarf.