Eine Motion Guhl (bdp, AG) verlangt eine Anpassung der Verkehrsregelnverordnung, damit die gleichen Promillegrenzwerte für nichtdiensthabendes Personal der Rettungsdienste gelten, wie für alle anderen Automobilisten. Bei einem aussergewöhnlich schweren Ereignis müsste nichtdiensthabendes Personal aufgeboten werden können und es könne nicht gewährleistet werden, dass dieses die strengere Limite von 0.1 Promille nicht überschreite. Wer aufgrund seines Blutalkoholwertes privat fahren dürfe, soll bei aussergewöhnlichen Ereignissen auch als Fahrerin oder Fahrer von Rettungsdiensten aufgeboten werden dürfen. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Anliegen einverstanden und der Nationalrat nahm die Motion am 12. Dezember 2014 als Erstrat an.