Eine im Juni 2014 im Ständerat eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) will den Bundesrat verpflichten, die in der Fernmeldegebührenverordnung festgelegten Richtfunkkonzessionsgebühren bzw. den Frequenzgrundpreis auf das durchschnittliche europäische Niveau zu senken und die Proportionalität der Preise zur Bandbreite aufzuheben. In seiner Stellungnahme hielt der Bundesrat fest, dass Funkfrequenzen ein knappes Gut seien und ihr Preis von Frequenzbereich, Frequenzklasse, zugeteilter Bandbreite, räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Nutzung abhängig sein sollen. Die Konzessionsgebühren für Richtfunk werden ebenso wie alle anderen Funkanwendungen in der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich festgelegt und können nicht isoliert von den anderen Funkanwendungen betrachtet werden. Bundesrätin Leuthard stellte eine Gesamtrevision der Gebührenverordnung in Aussicht, allerdings ohne auszuführen, wann eine solche durchgeführt wird. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, der Ständerat überwies die Motion jedoch mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an den Nationalrat. Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion der FDP-Liberalen-Fraktion vom Dezember 2013 bisher unbehandelt geblieben.
- Datum
- 25. September 2014
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 14.3424
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2014, S. 975.
- vgl. Mo. 13.4138 (FDP-Liberale)
von Niklaus Bieri
Aktualisiert am 16.07.2015
Aktualisiert am 16.07.2015