Eine im Juni 2014 im Ständerat eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) will den Bundesrat verpflichten, die in der Fernmeldegebührenverordnung festgelegten Richtfunkkonzessionsgebühren bzw. den Frequenzgrundpreis auf das durchschnittliche europäische Niveau zu senken und die Proportionalität der Preise zur Bandbreite aufzuheben. In seiner Stellungnahme hielt der Bundesrat fest, dass Funkfrequenzen ein knappes Gut seien und ihr Preis von Frequenzbereich, Frequenzklasse, zugeteilter Bandbreite, räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Nutzung abhängig sein sollen. Die Konzessionsgebühren für Richtfunk werden ebenso wie alle anderen Funkanwendungen in der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich festgelegt und können nicht isoliert von den anderen Funkanwendungen betrachtet werden. Bundesrätin Leuthard stellte eine Gesamtrevision der Gebührenverordnung in Aussicht, allerdings ohne auszuführen, wann eine solche durchgeführt wird. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, der Ständerat überwies die Motion jedoch mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an den Nationalrat. Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion der FDP-Liberalen-Fraktion vom Dezember 2013 bisher unbehandelt geblieben.

Nachdem der Ständerat die Motion Theiler (fdp, LU) zur Senkung der Richtfunkkonzessionsgebühren 2014 angenommen hatte, debattierte der Nationalrat im März 2015 über das Anliegen. Bundesrätin Leuthard vertrat im Rat die Ansicht, der Markt habe die Preise bestimmt. Sie habe zwar gestaunt über die grossen Summen, aber man könne nun nicht einfach „für einige Bereiche während des Spiels die Regeln ändern“. Der Bundesrat werde im Hinblick auf die nächste Auktion die Fernmeldegebührenverordnung als Ganzes überprüfen. Die Gebühren sollten für alle Technologien im gleichen Verhältnis stehen, weshalb die Motion Theiler, welche nur die Richtfunkkonzessionen betreffe, abgelehnt werden solle.
Der Nationalrat folgte jedoch der kleinen Kammer und nahm die Motion mit 111 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) an.