National- und Ständerat nahmen im März und Juni 2014 eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) an. Das Begehren verlangte vom Bundesrat, in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken, die Auslegung der Definition von Kleinstunternehmen im Bauproduktegesetz möglichst KMU-freundlich zu gestalten. Es sollte erreicht werden, dass ein Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt, wenn der Jahresumsatz mit Bauprodukten unter CHF 3 Mio. liegt. Die Höhe der Jahresbilanz sowie die Anzahl beschäftigter Personen sollten nicht in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise sollten die KMU der Bauindustrie möglichst von administrativen Auflagen entlastet werden.