Anfang 2014 skizzierte der Bundesrat in seiner Botschaft, wie militärisches Personal zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen im Ausland zu Hilfe genommen werden soll. Dies betrifft vorwiegend diplomatische Vertretungen in Ländern mit prekärer Sicherheitslage. Hierfür sollen befristete Einsätze einer kleinen Zahl unbewaffneter und zivil gekleideter Armeeangehöriger ermöglicht werden. Da es sich dabei um einen Assistenzdienst im Ausland mit einer Dauer von über drei Wochen handelt, bedarf es der Genehmigung durch das Parlament. Die Regierung stellt sich vor, dass bis zur Militärgesetzrevision – die solche Einsätze neu regeln wird – höchstens drei Armeeangehörige für derartige Mandate eingesetzt werden können. Das EDA übernimmt die Einsatzverantwortung für diese bis Ende 2016 laufenden Dienstleistungen. Ein konkreter Einsatz wurde für die Schweizer Vertretung in Kairo vorgesehen. Im Ständerat wurde dieser Antrag in der Frühjahrssession besprochen. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK-SR) hatte marginale Änderungen beantragt, um einerseits sprachliche Ungenauigkeiten zwischen der deutschen und der französischen Fassung auszumerzen sowie andererseits und substantieller, um eine Beschränkung der Einsätze auf maximal zwölf Monate pro Person aufzuheben. Das Plenum folgte seiner Kommission einstimmig. Im Nationalrat gab es kaum Diskussionen und trotz einiger grundsätzlicher Unmutsbekundungen über die Genehmigungspraxis solcher Einsätze wurde die Botschaft im Sinne des Ständerates verabschiedet.