Für medialen Wirbel – zumindest in den Boulevardmedien – sorgte die Nackt-Selfie-Affäre, die freilich von der NZZ ins Rollen gebracht wurde. Eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung hatte Nacktbilder, die sie unter anderem in ihrem Bundeshaus-Büro geschossen hatte, auf ihren Twitter-Account geladen. Weil im Blick einige der Aufnahmen verpixelt gezeigt wurden, konnten die Parlamentsdienste als Arbeitsstelle eruiert werden, was diese veranlasste zu handeln, und die Angestellte per sofort freizustellen.
- Datum
- 7. August 2014
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Medienmitteilung PD vom 1.9.14
- Blick, NZZ, 7.8.14
- AZ, 8.8.14
- Blick, 2.9.14
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 06.08.2015
Aktualisiert am 06.08.2015