Für medialen Wirbel – zumindest in den Boulevardmedien – sorgte die Nackt-Selfie-Affäre, die freilich von der NZZ ins Rollen gebracht wurde. Eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung hatte Nacktbilder, die sie unter anderem in ihrem Bundeshaus-Büro geschossen hatte, auf ihren Twitter-Account geladen. Weil im Blick einige der Aufnahmen verpixelt gezeigt wurden, konnten die Parlamentsdienste als Arbeitsstelle eruiert werden, was diese veranlasste zu handeln, und die Angestellte per sofort freizustellen.