Nach den Neu- und Bestätigungswahlen setzte sich das Bundesgericht parteipolitisch aus zehn SVP-Richtern (Anspruch 9,7), neun SP-Richtern (Anspruch 8,8), sieben CVP/EVP-Richtern (Anspruch 6,8), sechs FDP-Richtern (Anspruch 6,3), vier GP-Richtern (Anspruch 2,6) und je einem GLP- (Anspruch 2,2) und BDP-Richter (Anspruch 1,5) zusammen. Der Anspruch bestimmt sich aus der Fraktionsgrösse der jeweiligen Parteien bei total 38 Richterinnen und Richtern. Ende 2014 waren also die GP leicht über und die GLP leicht untervertreten.