Im Jahr 2013 hatte die Billag gegen 1456 mutmassliche Schwarzseher Anzeige erstattet, was im Vergleich zu 2012 einer Verdoppelung entsprach. Bereits seit 2012 nimmt die Anzahl der Anzeigen zu, was auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 zurückzuführen ist, wonach Computer auch als Radioempfangsgeräte eingestuft wurden. Bei den Fernsehgebühren gilt nach wie vor eine leicht andere Praxis: Gebührenpflichtig ist, wer über ein Fernsehgerät verfügt oder Online-TV-Dienste wie Wilmaa oder Zattoo nutzt.