Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG

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Eine von Bundesrat Leuenberger in Auftrag gegebene Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der SRG soll zukünftige bundesrätliche Medienentscheide erleichtern. Die Einsetzung der mit der Untersuchung beauftragten Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde vom SRG-Verwaltungsrat befürwortet. Dabei wird auch der Ausbau der SRG-Aktivitäten im Internet-Bereich genauer überprüft werden. Dieses Engagement der SRG wurde u.a. seitens der Zeitungsverleger heftig kritisiert, die einen Missbrauch der privilegierten Stellung der gebührenfinanzierten SRG monierten. Der Verband Schweizer Presse reichte denn auch beim Bundesamt für Kommunikation Beschwerde gegen den Ausbau der Internetauftritts der SRG ein.

Der Bundesrat hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 2005 beauftragt, im Hinblick auf die Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes die Wirtschaftlichkeit und die Finanzlage der SRG zu überprüfen. Die EFK stellte der SRG grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus; in ihrem Bericht hielt sie fest, dass die SRG mit ihren Geldmitteln sorgfältig und zielgerichtet umgehe. Allerdings wies sie darauf hin, dass die dezentralen Strukturen der SRG teilweise zu Synergieverlusten führten. Ferner empfahl sie dem UVEK, die Finanzaufsicht über die SRG zu intensivieren.

Nach einem ersten von drei Prüfzyklen zur Wirtschaftlichkeit der SRG zog das BAKOM ein im Grunde positives Fazit zu Corporate Governance, Strategie, Führung durch Zielvereinbarung, Planung und interner Revision der SRG. Das zuständige Bundesamt empfahl der SRG jedoch unter anderem, die insgesamt 26 strategischen Ziele auf deren 16 bis 20 zu beschränken. Würden zu viele strategische Ziele definiert, riskiere man, dass gewisse nicht befriedigend gesteuert werden können. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll ferner die Umsetzung der in Reaktion auf die erste Wirtschaftlichkeitsprüfung 2005 unternommenen Massnahmen überprüfen.

Das Zeugnis, das der SRG vom BAKOM und externen Beratern nach dem zweiten Zyklus der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgestellt wurde, war ein gutes. Nachdem im Vorjahr bereits die Evaluation der Strategie und Corporate Governance (positiv) erfolgt war, untersuchte der zweite Bericht die harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung (HKLR), das Finanzreporting und die Immobilien der SRG. Eingeführt wurde die HKLR bei der SRG im Jahr 2006 in Folge von Forderungen – unter anderem von Seiten der EFK – nach mehr Kostentransparenz. Gemäss vorliegendem Bericht konnte diese Forderung adäquat umgesetzt werden. Betreffend der jüngst angepassten SRG-Immobilienorganisation empfahlen die Autoren unter andrem zu prüfen, ob deren Wirksamkeit erhöht werden könnte, wenn alle Mitarbeitenden im Immobilienbereich in die nationale Immobilienabteilung überführt würden.

À l'issue du troisième et dernier cycle d'examen de la gestion économique de la SSR, l'OFCOM est parvenu à la conclusion que les ressources humaines de l'entreprise de service public disposent d'une organisation professionnelle avec des instruments modernes de gestion et de contrôle. Selon l'OFCOM, il existe cependant un potentiel d'amélioration, via par exemple une application plus uniforme des mesures et des processus. Actuellement, ces derniers varient au sein des unités. En outre, la SSR ne connaîtrait pas de problèmes de discriminations salariales, selon le rapport. Au niveau des achats et acquisitions, l'OFCOM relève que la SSR est consciente du caractère stratégique de ce domaine, même si certaines lacunes ont été constatées. Les recommandations formulées au terme de ces analyses seront suivies dans le cadre de la surveillance ordinaire de la SSR, indique l'OFCOM dans son communiqué de presse.