Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2014 bestätigte die Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf "kalte Betten". Die Gerichtsinstanz hatte sich mit dem Fall zu befassen, weil die Bündner Gemeinde Silvaplana 2010 beschlossen hatte, auf nicht touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen eine Abgabe von 2 Promille des Vermögenswertes zu erheben. Über 100 Zweitwohnungsbesitzer hatten gegen diesen Beschluss geklagt.