Das Bundesgericht verweigerte im Juni für zwei neu zu erstellende Mehrfamilienhäuser die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zum Bau im Gewässerraum an der Wigger im luzernischen Dagmersellen. Die 2011 verabschiedete Gewässerschutzverordnung regelt, dass in "dicht überbauten Gebieten" innerhalb des Gewässerraumes gebaut werden darf, sofern eine Ausnahmebewilligung vorliegt. Die Definition sei jedoch eng auszulegen, zeigte sich das Bundesgericht überzeugt. Die betreffende Ausnahme sei geschaffen worden, um städtebauliche Verdichtung zu ermöglichen, wobei man an Stadt- und Dorfzentren gedacht habe, die von Flüssen durchquert werden. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Im Vorjahr war die entsprechende Verwaltungsbeschwerde zum Bau der Liegenschaften bereits am Kantonsgericht Luzern abgeblitzt, wonach die Kläger das Bundesgericht angerufen hatten.
- Datum
- 12. Juni 2014
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
-
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- Urteil 1C_565/2013 vom 12.6.14
- NZZ, 5.9.14
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 17.08.2015
Aktualisiert am 17.08.2015