Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung schaffen (Mo. 15.3001)

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Die UREK-SR war der Ansicht, dass den Kantonen bei der Festlegung der Gewässerräume – einem Auftrag, den die Kantone mit dem Gegenvorschlag zur Renaturierungs-Initiative gefasst hatten – ein maximaler Handlungsspielraum eingeräumt werden müsse. Dieser solle ihnen jedoch auf Verordnungsweg gewährt werden, ohne dass es einer Gesetzesanpassung bedürfe, die möglicherweise den im Rahmen der Beratungen zum Gegenvorschlag erarbeiteten Kompromiss, der zum Rückzug der Volksinitiative geführt hatte, gefährden würde. Aus diesem Grund empfahl die Kommission ihrem Rat, die neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes abzulehnen, und den darin enthaltenen Anliegen im Rahmen einer kommissionseigenen Motion mittels Änderung der Gewässerschutzverordnung Rechnung zu tragen. In der Frühjahrssession 2015 nahm der Ständerat die vom Bundesrat gestützte Motion an; der Nationalrat folgte diesem Entscheid in der Herbstsession desselben Jahres – jedoch nicht ganz oppositionslos. Eine linke Kommissionsminderheit hatte der grossen Kammer die Ablehnung der Motion empfohlen. Sie störte sich insbesondere an der Formulierung, dass den Kantonen der grösstmögliche Spielraum gewährt werden solle, und fürchtete deswegen, dass auch eine so ausgestaltete Verordnungsänderung den Interessen der Initiative zuwider- und den Kompromiss unterlaufen würde, wie Minderheitssprecherin Thorens Goumaz (gp, VD) ausführte. Der Nationalrat befürwortete die Motion im Sinne der Kommissionsmehrheit mit 98 zu 68 Stimmen.

Dossier: Initiative populaire "Eaux vivantes" et ses conséquences

Dem Auftrag aus einer Motion der UREK-SR (Mo. 15.3001) wurde mit zwei Revisionen der GSchV Rechnung getragen (vgl. hier). Damit stünde den Kantonen nun ein Instrumentarium zur Verfügung, um den lokalen Gegebenheiten der vielfältigen Landschaft der Schweiz und deren Gewässer Rechnung tragen zu können, argumentierte der Bundesrat. Er erachtete das Anliegen der Motion damit als erfüllt und beantragte Ende 2017 deren Abschreibung. Die beiden Räte stimmten der Abschreibung im Sommer 2018 zu.

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