Standesinitiative zur Änderung des Jagdgesetzes für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten (Kt.Iv 15.300)

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Der Ständerat diskutierte im Frühjahr 2016 darüber, ob es notwendig sei, das Jagdgesetz so anzupassen, dass der Bund und die Kantone dazu verpflichtet werden, Schäden an Infrastruktur, welche vom Biber verursacht werden, finanziell zu übernehmen. Der Biber steht laut der Gesetzgebung der Schweiz unter Schutz und darf weder gefangen oder getötet werden, noch darf sein Lebensraum beschädigt werden. Diese Regelung wurde getroffen, um dem in der Schweiz früher fast komplett ausgerotteten Biber die Wiederansiedlung zu erleichtern. Die Strategie hat Früchte getragen und so leben zurzeit wieder über 2500 Biber in der Schweiz, wovon rund ein Fünftel im Kanton Thurgau lebt.
Da Biber an Bäumen nagen, Dämme bauen und Höhlen graben, gibt es immer wieder Schäden an Strassen und anderen Bauten, welche in der Nähe von Gewässern gebaut sind. Um die Akzeptanz des Bibers bei der Bevölkerung nicht zu gefährden und die Grundbesitzer mit Biberschäden finanziell zu entlasten, lancierte der Kanton Thurgau diese Standesinitiative, mit der die Kantone und der Bund dazu verpflichtet werden sollen, diese Schäden zu übernehmen.
Im Ständerat ergriffen vorwiegend die Thurgauer Ständeratsmitglieder für das Anliegen ihres Kantons das Wort. Dagegen stellte sich die Mehrheit der UREK-SR mit der Begründung, dass die Umsetzung der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche im Jahr 2011 in Kraft getreten ist, dazu führen könnte, dass die Schäden von alleine zurückgingen. Kommissionssprecher Luginbühl (bdp, BE) erläuterte, dass mit den Anpassungen vermehrt Gewässer revitalisiert werden und seither nicht mehr so nahe an die Gewässer gebaut werden dürfe. Dies werde dazu führen, dass weniger Gebäude nahe am Wasser liegen und sich das Risiko einer Beschädigung dadurch reduziere. Weiter würde eine Umsetzung der Standesinitiative den Staatshaushalt zusätzlich belasten, was zurzeit nicht gewünscht sei. Mit knappen 20 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und stimmte gegen Folge geben.

Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Im Herbst 2016 diskutierte der Nationalrat darüber, ob er einer Standesinitiative des Kantons Thurgau Folge geben möchte, welche eine Änderung des Jagdgesetzes verlangte. Neu müssten der Bund oder die Kantone für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten, aufkommen. Im Gegensatz zur Ständeratskommission unterstützte die UREK der grossen Kammer das Vorhaben. Ohne längere Diskussion folgte der Nationalrat dieser Empfehlung und beschloss, der Initiative Folge zu geben. Damit ging das Anliegen zurück an den Ständerat.

Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Nachdem der Ständerat im Jahr 2016 in der Vorprüfung der Standesinitiative des Kantons Thurgau zur Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten, entschieden hatte, dem Anliegen keine Folge zu geben und der Nationalrat im Herbst des gleichen Jahres die Standesinitiative befürwortet hatte, gelang die Initiative im Frühjahr 2017 wieder an den Ständerat zurück. Bei der erneuten Besprechung wurde ersichtlich, dass mittlerweile eine Mehrheit der UREK-SR ihre Meinung geändert hatte und die Standesinitiative nun auch unterstützen wollte. Von der Minderheit der Kommission wurde diese Kehrtwende kritisiert, da sich an der Sachlage seit der letzten Abstimmung nichts geändert hätte. Doch auch eine Mehrheit der Ratsmitglieder hatte ihre Meinung seither revidiert und entschied mit 25 zu 12 Stimmen und einer Enthaltung, der Initiative im zweiten Anlauf Folge zu geben.

Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Le Conseil des Etats classe l'initiative cantonale demandant le versement d'indemnités en cas de dégâts causés par les castors. En effet, bien qu'ayant tout d'abord donné suite à ce texte déposé par le canton de Thurgovie, la CEATE-CE a, entre-temps, intégré les doléances formulées dans l'initiative à la nouvelle loi sur la chasse, dont la nouvelle mouture a été acceptée par la chambre haute.

Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Suivant sa chambre sœur, le Conseil national classe l'initiative cantonale demandant le versement d'indemnités en cas de dégâts causés par les castors. En effet, la demande émanant du canton de Thurgovie a été, entre temps, incluse dans le projet de modification de la loi sur la chasse, comme expliqué par le rapporteur francophone de la CEATE-CN, Pierre-André Page (udc, FR).

Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel