Mit seiner Motion «Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht» forderte Andrea Caroni (fdp, AR) den Bundesrat auf, das aus den 1970er-Jahren stammende Verwaltungsstrafrecht zu revidieren. Ob dies mittels einer Totalrevision des geltenden Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafverfahren oder durch Ergänzung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordung geschehen soll, liess der Motionär offen. Aufgrund der Rechtsentwicklung und insbesondere der Einführung einer modernen Strafprozessordnung im Jahr 2011 erachtete der Bundesrat die Revision als angezeigt und empfahl die Motion zur Annahme. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung und nahm den Vorstoss in der Frühjahrssession 2015 diskussionslos an. In der Herbstsession war auch der Ständerat der Ansicht, dass Handlungsbedarf bestehe und stimmte dem Anliegen zu, wie es ihm seine Rechtskommission einstimmig beantragt hatte. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga fügte an, dass der Bundesrat das Verwaltungsstrafrecht weiterhin in einem eigenständigen Erlass regeln wolle und er somit bei der Umsetzung der Motion die Totalrevision des bestehenden Gesetzes bevorzuge.