Krankenversicherung. Frist zur Genehmigung des Tarifvertrages

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In der Frühlingssession 2015 gelangte eine Motion Bourgeois (fdp, FR) in den Nationalrat, welche eine Frist zur Genehmigung von Tarifverträgen festsetzen wollte. Die Bestimmungen im KVG sollten so verändert werden, dass die Kantone, oder bei nationalen Tarifverträgen der Bundesrat, nach Erhalt der notwendigen Daten eine Frist von maximal zwei Monaten hätten, um Tarifverträge zu genehmigen. Die gleiche Frist soll ab dem Bekanntwerden des Scheiterns von Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern gelten. Dies Massnahme soll mittels schnellerer Entscheide für eine bessere Planbarkeit für die Spitäler sorgen. In der grossen Kammer war die Motion wenig umstritten, einzig Gesundheitsminister Berset setzte sich für ihre Ablehnung ein. Er bekräftigte die Wichtigkeit schneller Entscheide für die Tarifpartner und die Versicherten, kritisierte aber, die Frist von zwei Monaten sei extrem kurz und verwies am Beispiel des Tarmed auf die hohe Komplexität vieler Tarifverhandlungen. Davon unbeeindruckt überwies eine Mehrheit von 123 gegen 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion zur Beratung an den Ständerat.

Nachdem der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR) für eine Frist zur Genehmigung von Tarifverträgen in der Frühjahrssession noch mit deutlicher Mehrheit angenommen hatte, beantragte die SGK-SR ihrem Rat in der Sommersession einstimmig die Ablehnung. Die Komplexität und Vielschichtigkeit von Tarifverträgen erlaube es nicht, innerhalb der geforderten Frist von zwei Monaten eine qualitativ angemessene Beurteilung vorzunehmen, so die Begründung, und ein dringender Handlungsbedarf sei nicht gegeben. Nachdem mit Eder (fdp, ZG) auch ein Parteikollege des Motionärs die Frist als zu kurz kritisiert und als „unrealistisch" bezeichnet hatte, verwarf die kleine Kammer die Motion.