Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung durchsetzen (Pa.Iv. 15.419)

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Die Durchsetzung von Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung war Ziel von Ruth Humbel (cvp, AG), als sie ihre Motion Ende 2014 zu diesem Anliegen eingereicht hatte. Noch bevor jene Motion in den Räten behandelt wurde, setze Humbel mit einer parlamentarischen Initiative nach. Es müssten im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Prämienzahlenden und vor dem Hintergrund der steigenden Gesundheitskosten Qualitätsunterschiede als solche erkennbar gemacht werden, so die Begründung der Initiantin. Ungenügende Qualität oder mangelnde Qualitätsindikatoren müssten tarifwirksam werden und als Sanktionsmassnahme einsetzbar sein. Der Faktor Qualität sowie auch die Wirtschaftlichkeit seien bei der Tarifgenehmigung durch die Behörden zu prüfen und zu berücksichtigen.
Anfang 2016 gab die SGK-NR der von 22 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichneten Initiative Folge.

Dossier: Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung

Die SGK-SR gab der parlamentarischen Initiative Humbel (cvp, AG) "Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung durchsetzen" ebenfalls Folge, nachdem die Schwesterkommission bereits Ende Januar das Anliegen unterstützt hatte.

Dossier: Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung

Nachdem die SGK-NR im Juni 2016 die Anliegen der parlamentarischen Initiative «Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung durchsetzen» in die Beratung des Bundesratsgeschäft «KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» integrieren wollte, der Ständerat auf dieses Geschäft jedoch nicht eingetreten war, entwarf sie im April 2018 mit 18 zu 0 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ein neues Konzept. So beantragte sie eine Ergänzung des Artikels 43 im KVG, gemäss der sich Tarife und Preise an der Entschädigung von Leistungserbringenden ausrichten sollten, «welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen». Zudem solle die Behandlungsfrist des Geschäfts um zwei Jahre verlängert werden, damit geschaut werden könne, ob das Anliegen im Rahmen des obengenannten Bundesratsgeschäfts – auf das in der Zwischenzeit beide Räte eingetreten waren – bereits erfüllt werde. In der Sommersession 2018 unterstützte der Nationalrat diese beiden Forderungen. Sein Schwesterrat folgte diesem Entscheid im Frühjahr 2019. Nachdem das Anliegen im Erlassentwurf des Bundesratsgeschäft erfüllt wurde, empfahl die SGK-NR ihrem Rat einstimmig, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Dossier: Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung

Wie von der SGK-NR empfohlen, schrieb der Nationalrat die parlamentarische Initiative Humbel (cvp, AG) zur Durchsetzung von Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung im September 2019 ab, da die Forderungen des Vorstosses durch das Geschäft «KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» (Pa.Iv. 15.083) erfüllt worden seien.

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