Gleichbehandlung von Medikamenten und Immunologika beim Import aus dem Ausland

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In der Sommersession 2015 gelangte eine Motion «Gleichbehandlung von Medikamenten und Immunologika beim Import aus dem Ausland» im Nationalrat zur Debatte. Yvonne Gilli (gp, SG) wollte damit erreichen, dass Immunologika (Impfstoffe) leichter aus dem Ausland importiert werden können, wofür die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung AMBV angepasst werden müsste. Zwei neue Verordnungsartikel müssten dazu formuliert werden. Es ging im Wesentlichen um die Einfuhr von in der Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugelassenen Einzelimpfstoffen. Einschränkungen bezüglich der Einfuhr solcher Impfstoffe resultierten aus der Teilrevision des Heilmittelgesetzes, da dort der Import dieser Produkte einer Bewilligungspflicht durch das Heilmittelinstitut Swissmedic unterworfen wurde. Einzelimpfstoffe, beispielsweise der Impfstoff gegen Röteln, der wegen eines zu kleinen Marktes in der Schweiz vom Markt genommen wurde, sind für praktizierende Ärztinnen und Ärzte nur noch über kostenpflichtige Einzelbewilligungen importierbar. Diese Mehrkosten durch Einfuhr-Einzelbewilligungen sollten vermieden werden. So sollten die vorgeschlagenen Anpassungen der AMBV die Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzen. Im Übrigen war die Motionärin der Ansicht, dass diese Ungleichbehandlung unabsichtlich beschlossen worden sei und dass einzelne Konsequenzen im Entscheidungsprozess zu wenig genau abgeschätzt worden seien.
Der Bundesrat teilte die Meinung der Motionärin keineswegs und sah darin gar eine Gefährdung der Arzneimittelsicherheit. Blut, Blutprodukte oder eben auch Immunologika würden im Zulassungsverfahren von Swissmedic eine Sonderstellung einnehmen, weil solche Produkte ein hohes gesundheitliches Risiko bergen. Die deshalb besonders hoch angesetzten Anforderungen an die Qualitätssicherung – zum Schutze der Gesundheit von Mensch und Tier – dürften folglich nicht untergraben werden. So würde die vorgeschlagene Aufhebung der Bewilligungspflicht im Widerspruch zu ebendieser angestrebten Qualitätssicherung stehen. Zudem befürchtete die Regierung, dass durch eine ausbleibende Bewilligungspraxis Tür und Tor für eine legale Lieferkette für nicht zugelassene Arzneimittel geöffnet würden, womit unter anderem auch gefälschte Arzneimittel schlechter kontrolliert werden könnten. Die Argumentation gegen die Motion wurde mit Warnungen vor einer Schwächung der Anwendungssicherheit und der Marktüberwachung geschlossen.
Das Ratsplenum folgte dem Antrag des Bundesrats aber nicht und nahm die Motion mit 140 zu 43 Stimmen an. Ohne längere Debatte wurde das Geschäft dem Ständerat überwiesen. Gilli merkte in ihren Ausführungen an, dass die Änderungen innerhalb der AMBV zwar von den Räten abgesegnet worden waren, dass die in ihrer Motion wieder zur Änderung beantragten Artikel quasi mangels genauerer Auseinandersetzung mit dem Verordnungsentwurf aber übersehen worden seien. So sei ihr Antrag im Sinne einer Rückkehr zur früher geltenden Praxis zu sehen.

Die Motion Gilli (gp, SG) "Gleichbehandlung von Medikamenten und Immunologika beim Import aus dem Ausland" war im Dezember 2015 im Ständerat traktandiert. Die vorberatende SGK beantragte die Motion mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Annahme, folgte damit dem Erstrat und setzte den Widerspruch gegen den Bundesrat fort. In der Kommission überwog die Haltung, dass es aus Praxissicht sinnvoll sei, die administrativen Hürden für die Einzeleinfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoffen zu senken. Dabei teilte die Kommission die Meinung der Motionärin, dass die anfallenden Kosten unzumutbar seien. Eine Erleichterung in Form des Meldeverfahrens sei deshalb angezeigt.
Trotz erneuter Intervention von Gesundheitsminister Berset wurde die Motion auch im Ständerat angenommen. Das Resultat war mit 18 zu 16 Stimmen (keine Enthaltung) recht knapp, wobei zum Zeitpunkt der Abstimmung 12 Standesvertreterinnen und -vertreter abwesend waren.


Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat, die Motion Gilli (gp, SG) «Gleichbehandlung von Medikamenten und Immunologika beim Import aus dem Ausland» abzuschreiben. Das Anliegen sei im November 2018 im Zuge der Totalrevision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung umgesetzt worden. In der Sommersession 2019 sprachen sich beide Kammern für die Abschreibung aus.