Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung (13.4014)

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Im November 2013 hatte die KVF-NR ein Postulat zur "Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung" eingereicht. Das Postulat beauftragt den Bundesrat mit der Abklärung, ob im Hinblick auf die Realisierung des 4-Meter-Korridors Verhandlungen mit Italien zur Sicherstellung der effizienten grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung aufgenommen werden sollen. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Anliegen einverstanden und empfahl das Postulat zur Annahme. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat in der Frühjahrssession 2014 diskussionslos.

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Aus Anlass des überwiesenen Postulats KVF-NR zur Vereinfachung der Zollverfahren und Erleichterung der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2017 einen Bericht. Darin hielt er fest, dass Vereinfachungen bei Zollverfahren nicht mit Italien ausgehandelt werden können (wie vom Postulat gefordert), sondern unter die Zuständigkeit der EU fallen. Der Bericht ging deshalb auch nicht auf die zollrechtlichen Fragen ein, sondern konzentrierte sich auf die Analyse der Verspätungen, die bei der grenzüberschreitenden Verkehrsabwicklung zwischen Italien und der Schweiz auftreten. Dabei ortete der Bundesrat verschiedene Schwachstellen im Bahnhof Chiasso, welche sich relativ leicht beheben lassen würden – etwa durch die Elektrifizierung weiterer Geleise für den Transitverkehr oder die Installation von Kameras zur Videoüberwachung.
Im März 2018 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats und der Nationalrat stimmte diesem Antrag im Sommer 2018 stillschweigend zu.

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