Ambulanter Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Qualitätssicherung und Transparenz durchsetzen (Mo. 14.4291)

Sauvegarder en format PDF

Eine seit Ende 2016 hängige Motion Humbel (cvp, AG) stand in der Wintersession 2016 auf der Tagesordnung. Sie verlangt vom Bundesrat, dass analog zu stationär erbrachten Leistungen auch für den ambulanten Bereich eine Qualitätssicherung und entsprechende Transparenz durchgesetzt werden. Im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung sollen durchsetzbare Sanktionsmöglichkeiten eingeführt werden, falls die notwendige Qualität nicht nachgewiesen werden kann. Folge soll eine Tarifreduktion sein. Die Motionärin empfand es als stossend, dass Leistungserbringer mit ungenügender Qualität nach den gleichen Ansätzen entschädigt werden, wie jene, die einen hohen Qualitätsstandard erfüllen. Dabei stellte Ruth Humbel auch fest, dass fehlende Transparenz herrsche. Wirksame Massnahmen, also tarifliche Sanktionsmöglichkeiten, seien einzuführen, damit eine gute Qualitätssicherung erreicht werden kann.
Der Bundesrat zeigte sich mit den Ansprüchen aus der Motion zwar einverstanden, betrachtete die skizzierte gesetzliche Grundlage aber als nicht zielführend. Vielmehr sollten die Qualitätsziele durch eine transparente Publikation der Messergebnisse erreicht werden, und nicht durch Sanktionen. Dieses Ziel wird auch im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 verfolgt. Er lehnte die Motion also ab.
Humbel legte in der Plenardebatte ihre Argumente nochmals dar. Der grosse Kostendruck im Gesundheitswesen sei real und da sei es ungerecht, dass die Leistungserbringer mit und jene ohne Qualitätsdokumentation gleichbehandelt werden - unabhängig davon, ob gute Qualität erbracht oder gar nicht erst dokumentiert werde. Die Gesetzeslücke sei zu schliessen, zumal der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt habe.
Die Abstimmung im Nationalrat fiel deutlich aus: mit 180 Stimmen wurde die Motion überwiesen, 11 Nationalrätinnen und Nationalräte enthielten sich. Damit äusserte sich das Nationalratsplenum auch deutlich im Sinne seiner SGK-NR, die bereits in der ersten Jahreshälfte eine parlamentarische Initiative Humbel mit gleichem Anliegen überwiesen hatte.

Dossier: Qualité et transparence dans l'offre de soins

Die SGK-SR war der Meinung, dass die Anliegen der Motion Humbel (cvp, AG) «Ambulanter Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Qualitätssicherung und Transparenz durchsetzen» bereits in der parlamentarischen Initiative zur Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG (Pa.Iv. 15.083) berücksichtigt würden, und empfahl daher im August 2019 mit 7 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) das Geschäft zur Ablehnung. Stillschweigend folgte der Ständerat diesem Vorschlag in der darauffolgenden Herbstsession.

Dossier: Qualité et transparence dans l'offre de soins