Planungssicherheit beim Finanzausgleich (Po. 15.4024)

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Im dritten NFA-Wirksamkeitsbericht hat der Bundesrat zu prüfen, ob beim Ressourcenausgleich das gültige Mindestziel (85%) künftig durch eine Mindestzielbandbreite (83-87%) ersetzt werden sollte. Dieser Auffassung war der Nationalrat anlässlich der Frühjahrssession 2016 und überwies mit 123 zu 65 Stimmen bei 10 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat Fischer (glp, LU), das von Nationalrat Bäumle (glp, ZH) übernommen worden war. Eine Mindestzielbandbreite, so Bäumle, würde sämtlichen Kantonen und auch dem Bund mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit geben. Nationalrat Hadorn (sp, NR), der das Postulat bekämpft hatte, sah mit dem Vorschlag Fischers den Finanzausgleich als "Instrument des inneren Zusammenhalts" des Landes infrage gestellt.

Dossier: Révision de la péréquation financière et la compensation des charges (depuis 2015)

Der Bundesrat untersuchte die Forderung des Postulats Fischer (glp, LU), das gültige Mindestziel der Ressourcenausstattung (85%) durch eine Mindestzielbandbreite (83-87%) zu ersetzen im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich. Da der ressourcenschwächste Kanton mit einer Mindestzielbandbreite den Maximalbetrag dieser Bandbreite – vorgeschlagen worden waren hierfür 87 Prozent – nicht übersteigen könnte, hätte eine solche Regelung das Wachstum der Überdotation seit 2016 gebremst: Mit der aktuellen Regelung erzielte der ressourcenschwächste Kanton seither hingegen immer mehr als 87 Indexpunkte. Der Bundesrat befand, dass die Mindestzielbandbreite eine ähnliche Wirkung habe, wie das Massnahmenpaket der KdK, dass er aber die Vorschläge des Massnahmenpakets bevorzuge.
Stillschweigend schrieb der Nationalrat das Postulat in der Sondersession 2019 ab.

Dossier: Révision de la péréquation financière et la compensation des charges (depuis 2015)