Im Juni 2010 hatte der Bundesrat dem Parlament einen Bericht vorgelegt, mit dem er die Abschreibung einer Kommissionsmotion der RK-NR (Mo. 07.3281) beantragt, welche rechtsberatend oder forensisch tätige Angestellte von Unternehmen in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten mit freiberuflichen Anwälten gleichstellen wollte. Die Motion war in den Jahren 2007 und 2008 von beiden Räten angenommen worden, worauf der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt hatte. Das neue Unternehmensjuristengesetz war jedoch bei den Vernehmlassungsteilnehmern auf grossmehrheitliche Ablehnung gestossen, weshalb der Bundesrat auf eine Botschaft zuhanden des Parlaments verzichtete und die Abschreibung der Motion beantragte.

Die Räte sistierten die Behandlung des Berichtes vorerst, um den Entwurf für ein Souveränitätsschutzgesetz abzuwarten. Nachdem der Bundesrat Anfang 2015 bekanntgegeben hatte, dass er keinen Entwurf für ein Souveräntitätsschutzgesetz ausarbeiten werde, nahm der Nationalrat in der Wintersession 2015 vom Bericht Kenntnis und schrieb die Kommissionsmotion ab. Der Ständerat tat es ihm in der Sommersession 2016 gleich.

Gleichzeitig nahm der Ständerat jedoch ein Postulat seiner Rechtskommission (Po. 16.3263) über den Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen an. Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie dieser Berufsgeheimnisschutz in den USA ausgestaltet ist, welche Problematik sich daraus für internationale Firmen in der Schweiz ergibt und wie diese Probleme beispielsweise im Rahmen der ohnehin anstehenden Revisionen der Strafprozessordung und der Zivilprozessordnung gelöst werden könnten.