Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

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Um zu verhindern, dass neu gewählte Richterinnen und Richter am Bundesstraf-, Bundespatent- und Bundesverwaltungsgericht eine höhere Entlohnung erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits ein entsprechendes Richteramt bekleiden, beschloss die RK-NR eine Anpassung der Richterverordnung. Um die Kohärenz des Lohnsystems zu sichern, müsse verhindert werden, dass länger im Amt tätige Richterinnen und Richter weniger verdienen, als frisch angestellte. Mit der Revision soll deshalb die Festlegung des Anfangslohns und die jährliche Lohnerhöhung angepasst werden. Dem Beschluss der RK-NR, eine entsprechende Initiative auszuarbeiten, stimmte die RK-SR Anfang Februar 2016 zu.

Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene, von der RK-NR vorgelegte Anpassung der Richterverordnung, mit der der Anfangslohn und die jährliche Erhöhung festgelegt werden soll, wurde in der Sommersession 2017 im Nationalrat debattiert. Ein vor allem von der SVP-Fraktion unterstützter Minderheitenantrag auf Nicht-Eintreten stand dabei zur Diskussion. Moniert wurde, dass Lohnungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Erfahrung in Kauf genommen werden müssten. Es gehe nicht an, dass Bundesrichter von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitierten ohne auch dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Antrag der Minderheit fand jedoch ausschliesslich bei der SVP-Fraktion Gehör: Eintreten wurde mit 107 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen. Die vorgeschlagene Revision gab dann nicht mehr zu reden. Sie wurde mit 111 zu 60 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Erneut stand die geschlossene SVP-Fraktion auf verlorenem Posten.

Nachdem die Anpassung der Richterverordnung in der Sommersession den Nationalrat passiert hatte, zeigte sich die RK-SR skeptisch gegenüber der Stossrichtung der Revision. Der Einheitslohn für alle ordentlichen bzw. hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes sei zwar eine gute Idee, für die zusätzlich geplante Abstufung nach Alter und Berufserfahrung wolle die Kommission aber Alternativvarianten prüfen. Man könne sich auch einen Einheitslohn ohne Abstufung vorstellen. Diese Idee wurde dann allerdings nach Konsultation eines entsprechenden Arbeitspapiers der Verwaltung wieder verworfen und die Kommission empfahl dem Ständerat die Zustimmung zum nationalrätlichen Entwurf.
Bei der Beratung in der kleinen Kammer machte Justizministerin Simonetta Sommaruga darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Vorschlag bestehende Ungleichheiten effektiv beseitigt würden und die Differenzierung nach Alter und Erfahrung sachlich begründet sei. Mit 35 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgte der Ständerat entsprechend dem Antrag der Kommission.
In der Schlussabstimmung sprachen sich der Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 34 zu 2 Stimmen (7 Enthaltungen) für die neue Verordnung aus. In beiden Kammern kamen die Gegenstimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.