Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (Mo. 16.3752)

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Die Fraktion der FDP befürchtete, dass es im Nachgang der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung zu Doppelspurigkeiten im Datenschutz kommen werde, weil die Datenschutzaufsichten der EU und der Schweiz nicht aufeinander abgestimmt seien. Wenn in der Schweiz niedergelassene Personen Daten von Personen bearbeiten, die sich in der EU befinden, fällt diese Datenbearbeitung auch in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung. Dadurch unterstünden Schweizer Unternehmen mit Kunden im EU-Raum nicht mehr nur der Aufsicht des EDÖB, sondern auch jener aller betroffenen EU-Datenschutzbehörden, was gerade in puncto Meldepflichten einen erheblichen, unnötigen Mehraufwand mit sich bringe. In einer Motion forderte die FDP-Fraktion den Bundesrat auf, mit der EU Sondierungsgespräche zu führen mit dem Ziel, die Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts zu koordinieren. Der Bundesrat betonte in seiner Stellungnahme, dass eine effiziente Zusammenarbeit in diesem Bereich sowohl im Interesse der Schweizer Behörden als auch der Behörden der EU liegen müsse und signalisierte auch seine Bereitschaft zur Aufnahme solcher Sondierungsgespräche mit der EU. Im Nationalrat erfuhr der Vorstoss in der Wintersession 2016 stillschweigende Zustimmung.

Die Motion der FDP-Fraktion „Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz“ brachte, nachdem sie im Dezember 2016 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, auch im Ständerat keinen Diskussionsbedarf mit sich. Die SPK-SR erwägte in ihrer Vorberatung einzig, dass sie sich den Ausführungen des Bundesrates anschliesse und beantragte einstimmig die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2017 hiess die Ständekammer den Vorstoss diskussionslos gut. Der Bundesrat muss nun mit der EU Sondierungsgespräche über Zuständigkeiten im Datenschutz aufnehmen.