Eine parlamentarische Initiative Hardegger (sp, ZH) verlangte, Spitalinfektionen versicherungsrechtlich analog zu Unfällen zu behandeln. Das Unfallversicherungsgesetz sollte entsprechend angepasst werden. In der Begründung des Vorstosses hiess es, dies sei angemessen, da eine in einer medizinischen Einrichtung erworbene Infektion ein unerwartetes und nicht beabsichtigtes Ereignis darstelle und damit die Definition eines Unfalles erfülle. Solche Infektionen können zudem schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Die SGK des Nationalrates beantragte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie betonte, für die Prävention von Spitalinfektionen sollte mehr getan werden, und verwies auf laufende Bestrebungen. Würden die Kosten einer Spitalinfektion bei Patientinnen und Patienten, die nicht aufgrund eines Unfalls in Behandlung waren, von der Unfallversicherung übernommen, sei das jedoch systemwidrig. Die Unfalldefinition sei nicht erfüllt, und nicht die gesamte Bevölkerung sei nach UVG versichert. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2015 nach kurzer Diskussion seiner Kommission und lehnte den Vorstoss mit 97 zu 65 Stimmen ab.