Beschwerden zu Handen der UBI (2015)

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Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erreichten im Jahr 2014 20 neue Beschwerden, was 3,5% aller bei der vorgelagerten Ombudsstelle im selben Zeitraum eingegangenen Beanstandungen entsprach. Im selben Jahr gab die UBI zwei Beschwerden statt. In beiden Fällen wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, zum einen von Radio RTS in einer Informationssendung zum Syrienkonflikt und zum anderen von Radio SRF 1 zum Wegzug von grossen, internationalen Unternehmen. Ferner feierte die UBI 2014 ihr 30-jähriges Bestehen. In diesem Zusammenhang veröffentlichte sie eine Publikation, welche die Entscheidungsgrundlagen der UBI offenlegt.

Im Jahr 2015 erledigte die UBI 23 Beschwerden, wovon sie deren drei gut hiess. Die Beschwerdeinstanz sah das Sachgerechtigkeitsgebot in zwei Radiosendungen (unzutreffende Wiedergabe eines Verkaufsgesprächs in „Espresso“; irreführende Begründung betreffend den Wegzug grosser Unternehmen aus der Schweiz in „HeuteMorgen“) und in einer Fernsehsendung (unzulängliche Aufführung von Fakten zum „Zahnarztpfusch“ in einer Sendung von „Kassensturz“) verletzt. Neu eingegangen waren im Jahr 2015 26 Beschwerden bei der UBI – sechs mehr als im vorangegangenen Jahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen hatten sich 2015 mit 237 Beanstandungen zu befassen. Infolgedessen mündeten 11% dieser Beanstandungen in eine Beschwerde zu Handen der UBI.

Von den 28 im Jahr 2016 behandelten Beschwerden hiess die UBI deren vier gut. In drei Sendungen sah die Beschwerdeinstanz das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt: In einer Sendung von RSI („Il Quotidiano“) zum Automobilsalon in Genf und in einer Radiosendung von Radio Top zum Strassenfest „Veganmania“ erhielten Personen, gegen die gravierende Vorwürfe erhoben wurden, keine Gelegenheit, sich zu ihrer Verteidigung zu äussern. Als nicht sachgerecht eingestuft wurde ferner eine RTS-Reportage von „Temps Présent“ zur Affäre um Dominique Giroud. Dieser Entscheid der UBI ist indes noch nicht rechtskräftig, da er beim Bundesgericht angefochten wurde. Letzten Endes entschied die UBI, dass eine Sendung von „Kassensturz“ zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2015 das Vielfaltsgebot verletzt habe. In der Sendung mit dem Namen „Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch“ wurde die SVP als „konsumentenfeindlichste Partei“ betitelt, was im Hinblick auf die anstehenden Wahlen einer negativen Wahlempfehlung für die Volkspartei entsprochen habe. Diesen Entscheid fällte die UBI mit 7 zu 2 Stimmen. Als Beschwerdeführende fungierten die SVP-Nationalratsmitglieder Natalie Rickli (svp, ZH) und Gregor Rutz (svp, ZH).
2016 gingen bei der UBI 19 neue Beschwerden ein – sieben Beschwerden weniger als noch im Vorjahr (26).