Die erste Amtsperiode des Bundespatentgerichts läuft bis Ende 2017. Die Gesamterneuerungswahlen des BPatGer für 2018 bis 2023 waren eigentlich für die Herbstsession 2017 vorgesehen. Die GK hatte sich aber aus zwei Gründen für eine vorgezogene Ersatzwahl des Präsidenten des Bundespatentgerichts entschieden. Erstens zwang der Rücktritt des amtierenden Präsidenten, Dieter Brändle, auf Ende 2017 zu einer Ersatzwahl. Zweitens war die Kommission nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) zum Schluss gekommen, dass die für die neue Amtsperiode frei werdenden Richterstellen vom Profil der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten des BPatGer abhängen, so dass das Präsidium möglichst früh besetzt werden soll. Neben den beiden hauptamtlichen Richterinnen bzw. Richtern wird das Patentgericht von zahlreichen nebenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt, die neben juristischen Kenntnissen auch eine technische Ausbildung haben müssen. Aus den zwei eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für jene von Mark Schweizer, der auch als nebenamtlicher Richter am BPatGer tätig ist. In ihrem Bericht wies die GK darauf hin, dass die aktuelle Hauptbeschäftigung von Schweizer als Anwalt mit sich bringen werde, dass er im kommenden Jahr für bestimmte Fälle in den Ausstand treten müsse. Dennoch sei er langfristig insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung des BPatGer auf internationaler Ebene der beste Kandidat. Dieser Meinung schloss sich die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2017 an: Der Name Schweizer stand auf 184 der 187 eingelangten Wahlzettel. Drei blieben leer.
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten- Schlagworte
- Datum
- 14. Juni 2017
- Prozesstyp
- Wahlgeschäft
- Geschäftsnr.
- 17.202
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 16.11.2017
Aktualisiert am 16.11.2017