Stellt ein Parlamentsmitglied eine eigene parlamentarische Initiative vor der zuständigen Kommission vor, erhält es dafür ein Taggeld und Essensspesen als Entschädigung. Dies sei nicht nachvollziehbar, begründete Andrea Geissbühler (svp, BE) ihren Vorstoss, der eine Anpassung dieser Entschädigung verlangt. Das Vorstellen einer parlamentarischen Initiative dauere in der Regel nicht viel länger als eine Dreiviertelstunde und ein Taggeld sei dafür eine viel zu hohe Entlohnung. Nicht einverstanden mit dieser Begründung zeigte sich die SPK-NR. Mit 15 zu 8 Stimmen entschied sie sich, die parlamentarische Initiative Geissbühler zur Ablehnung zu empfehlen, da sie eine Entwertung der parlamentarischen Arbeit zur Folge hätte. Mit der Entschädigung werde ja nicht nur die Präsentation vor der Kommission, sondern auch deren Vorbereitung entlohnt.