In einer Motion mit dem Titel „Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung?“ forderte Céline Amaudruz (svp, GE), dass der Bundesrat die Gesetzgebung so anpasse, dass die Zucht der existierenden Bisonarten vom Bund in derselben Weise subventioniert wird, wie dies bei den übrigen Rinderarten der Fall ist.
Dass sich die Verteilung von Subventionen durch die Agrarpolitik 2014-2017 verändert hat, habe dazu geführt, dass sich die Zucht von Bisons heute aus finanzieller Sicht schwierig gestalte, so die Begründung des Anliegens. Bei Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die tierbezogenen Beiträge in sogenannte Versorgungssicherheitsbeiträge umgewandelt. Damit diese aber bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden, welcher von der Anzahl Grossvieheinheiten (GVE) abhängig ist. Das System der Grossvieheinheiten lässt es zu, Tiere verschiedenster Gattungen miteinander zu vergleichen. Eine Grossvieheinheit von 1,0 entspricht dem Futterbedarf und dem Mistumfang einer 650 kg schweren Kuh, zum Beispiel einer Milchkuh. Entsprechend dieser Richtlinie wird für jede gängige Tierart, abhängig von Alter und teilweise Geschlecht, ein Faktor bestimmt. Einer Legehenne wird beispielsweise der Faktor 0,1 zugewiesen.
Halten Betriebe nur wenige Tiere und haben somit eine kleine Summe an Grossvieheinheiten, laufen sie Gefahr, keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr zu erhalten. Aus diesem Grund wäre eine Möglichkeit, die finanzielle Situation der Bisonhalter zu verbessern, die GVE-Faktoren für Bisons anzupassen. Der Bundesrat äusserte sich dieser Option gegenüber positiv in seiner Stellungnahme und stellte in Aussicht, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppierungen einen neuen GVE-Faktor für Bisons zu bestimmen. Auch bei den Tierwohlabgaben für regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) sah der Bundesrat Spielraum. Die Branche der Bisonzüchter sei schon aufgefordert worden, Haltungsanforderungen auszuarbeiten, damit auch für Bisons RAUS-Beiträge gesprochen werden können.
Andere Subventionen, welche für andere Tiere der Rindviehgattung abgegeben werden, könnten aber gemäss dem Bundesrat nicht so einfach auf die Bisonhaltung übertragen werden. Tierwohlbeiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) würden für die Bisonhaltung keinen Sinn machen, da die Tierschutzgesetzgebung Stallhaltung von Bisons prinzipiell nicht zulässt. Alpungs- und Sömmerungsbeiträge könnten laut Bundesrat nicht ausbezahlt werden, da Bisons nach Tierschutzrichtlinien in festen Gehegen gehalten werden müssen und diese auf Sömmerungsflächen aus raumplanerischen Gründen kaum realisierbar sind.
Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Bei der Besprechung im Nationalrat wurde das Anliegen ohne längere Diskussion durch die Unterstützung der Mehrheiten der Grünen, der CVP, der SVP und der BDP mit 104 zu 75 (11 Enthaltungen) angenommen.

La motion de la députée genevoise Céline Amaudruz (udc, GE) demandant d'en arrêter avec les discriminations touchant les éleveurs et éleveuses de bisons est rejetée par le Conseil des Etats. Les sénateurs et sénatrices suivent ainsi l'avis de la CER-CE, qui souligne que le Conseil fédéral a déjà rétabli, entre temps, une certaine égalité de traitement entre bisons et autres bovins.