Parl. Initiative Ziegler zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre

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De nouvelles. tentatives ont été faites pour abaisser le droit de vote à 18 ans. Les citoyens de deux cantons (Uri et Schaffhouse) ont certes rejeté à forte majorité des projets cantonaux découlant d'initiatives populaires. Néanmoins, en décembre, le Conseil national appuyait, de justesse il est vrai, une initiative parlementaire Ziegler (ps, GE) visant l'introduction de cette innovation sur le plan fédéral. A Neuchâtel aussi, le parlement cantonal se prononçait pour le droit de vote à 18 ans.

Dossier: Stimmrechtsalter 18

Die Festsetzung des Stimmrechtsalters bei 18 Jahren fand zwar Eingang in den Verfassungsentwurf des neuen Kantons Jura; sie wurde aber vom neuenburgischen Souverän abgelehnt, und eine knappe Mehrheit der Freiburger wollte nicht einmal das Wählbarkeitsalter von 25 auf 20 Jahre senken. Unter diesen Voraussetzungen erschien die Ende 1975 vom Nationalrat unterstützte parlamentarische Initiative Ziegler (sp, GE) für die Zulassung der 18jährigen zu eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen wenig aussichtsreich. Der Bundesrat, der sich schon 1973 für eine Vertagung der Frage entschieden hatte, kam deshalb auf seinen Entscheid nicht zurück.

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In der Frage einer Ausdehnung des Stimmrechts auf weitere Träger kam es zu keinen neuen Entscheiden. Der Nationalrat bestätigte zwar seinen Beschluss von Ende 1975, den 18jährigen im Sinne der Initiative Ziegler (sp, GE) Zugang zu den Urnen zu gewähren, doch die Ständekammer versagte ihm die Gefolgschaft; als Hauptargument führte man die Verwerfung entsprechender Vorlagen in kantonalen Volksabstimmungen an. Die zuständige Nationalratskommission hielt immerhin an der Initiative fest. Erstmals konnten sich am 13. März Auslandschweizer an einer eidgenössischen Abstimmung beteiligen. Die Annahme des Gesetzes über die politischen Rechte hob die bisherigen kantonalen Ungleichheiten im Ausschluss vom Stimmrecht auf Bundesebene auf.

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Die Bestrebungen für eine Gewährung des Stimmrechts schon ab 18 Jahren kamen um einen weiteren Schritt voran. Nicht nur beharrte der Nationalrat auf der Senkung des politischen Mündigkeitsalters, wie sie die Initiative Ziegler (sp, GE) vorgeschlagen hatte, sondern überraschenderweise lenkte nun auch der Ständerat ein. Dieser hatte die Neuerung im Vorjahr noch als inopportun bewertet, doch die.wachsenden Mehrheiten in der Volkskammer liessen eine solche Argumentation nicht mehr zureichend erscheinen. Auch Bundesrat Furgler rückte in seinen Voten von den skeptischen Stellungnahmen der Landesregierung aus früheren Jahren ab. Dass die Frage nunmehr vor die Volksabstimmung kommen sollte, wurde in der Presse vielfach begrüsst, obwohl man für einen ersten gesamtschweizerischen Urnengang noch keine positive Prognose stellte.

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Der Beschluss beider eidgenössischen Räte, eine Erweiterung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen zu bejahen und dem Volksentscheid zu unterbreiten, zeitigte ein überraschendes Resultat. Bereits in der Abstimmungskampagne, in der die Vorlage freilich neben den Initiativen zum Atomkraftwerkbau und zur Suchtmittelreklame nicht recht zur Geltung kam, überwogen die befürwortenden Stellungnahmen bei weitem. Von den Landesparteien gaben nur die Nationale Aktion und die Republikaner die Neinparole aus. Konservative Stimmen bestritten der in Frage stehenden Altersstufe einerseits die genügende Reife und anderseits ein verbreitetes Interesse für politische Rechte. Auch wurde betont, dass die zivilrechtliche und die politische Mündigkeit zur gleichen Zeit zuerkannt werden sollten. Demgegenüber verwiesen die Befürworter aufdie akzelerierte Entwicklung der jüngsten Generation, auf die weitgehende Einordnung der Jugendlichen in die Gesellschaft (durch Besteuerung, AHV-Beitragspflicht, Führerscheinberechtigung, strafrechtliche Verantwortung), auf die Gefahr einer Überalterung der Aktivbürgerschaft sowie auf die integrierende Wirkung des Stimmrechts. Am 18. Februar wurde die Vorlage zwar verworfen; sie fand aber die Zustimmung von 49.2 Prozent der Urnengänger und von 9 Ständen, darunter auch von solchen, welche die Neuerung in früheren Jahren abgelehnt hatten. In der welschen Schweiz überwogen die befürwortenden Stimmen. Das Ergebnis, zu dem eine stärkere Mobilisierung jüngerer Stimmbürger durch die Atomschutzinitiative beigetragen haben mag, regte verschiedenenorts dazu an, die Heranziehung der Jugendlichen zu den politischen Rechten wie seinerzeit diejenige der Frauen auf kantonaler Ebene vorzubereiten. Bereits 1979 fiel in zwei Kantonen der Entscheid an der Urne: in Neuenburg positiv, im Tessin dagegen negativ.

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