Im März 2012 reichte Toni Bortoluzzi (svp, ZH) eine parlamentarische Initiative zur Streichung des Mindestumwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes aus dem BVG ein. Da das BVG überreglementiert sei und die Regeln zur zweiten Säule zu rigide ausgestaltet seien, sollten technische Grössen wie der Mindestumwandlungssatz oder der Mindestzinssatz zukünftig nicht mehr im Gesetz geregelt werden. Dadurch könne auch der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen verstärkt werden.
Im April 2013 beschloss die SGK-NR mit 14 zu 8 Stimmen, der Initiative aufgrund des grossen Handlungsbedarfs Folge zu geben: Wegen dieser gesetzlichen Bestimmungen müssten die Pensionskassen bisher ungedeckte Leistungen ausrichten, wurde argumentiert. Im August 2013 sistierte jedoch die SGK-SR die Vorlage einstimmig, da die Thematik des Mindestumwandlungssatzes und Mindestzinssatzes im Rahmen der Altersvorsorge 2020 anzugehen sei. Nach ihrer Erstberatung der Altersvorsorge 2020 beschloss die SGK-SR anfangs September 2015, der Initiative keine Folge zu geben. Die AHV-Reform solle nicht durch weitere Elemente überladen werden, erklärte die Kommission.
Im Januar 2017 befasste sich die SGK-NR erneut mit dem nach dem Ausscheiden von Toni Bortoluzzi aus dem Nationalrat von Thomas de Courten (svp, BL) übernommenen Vorstoss und beschloss, die Initiative zu sistieren. Stattdessen wurde eine Motion 16.3350 eingereicht, die dasselbe Ziel verfolgte, jedoch leicht anders formuliert war.