Freiburg musste aber auch einsehen, dass Zweisprachigkeit nicht nur kulturell bereichernd ist, sondern auch finanziell aufwendig. Die jährlichen Mehrausgaben in der Verwaltung, dem Schulwesen und der Kulturförderung wurden auf acht bis zwölf Mio Fr. beziffert. Entgegen dem Willen des Staatsrates, welcher auf das kantonale Privileg der Schul- und Kulturhoheit hinwies und Förderungsmassnahmen im Rahmen des revidierten Sprachenartikels der Bundesverfassung in Aussicht stellte, verpflichtete der Grosse Rat die Regierung nahezu einstimmig dazu, in Bern eine Standesinitiative mit der Forderung nach Subventionen einzureichen.
- Schlagworte
- Datum
- 21. November 1990
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- Suisse und Lib., 21.11.90.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 26.06.2018
Aktualisiert am 26.06.2018