Umsetzung gerichtlicher Anordnungen. Den Opferschutz stärken (Mo. 17.4239)

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Zur Stärkung des Opferschutzes forderte Nationalrätin Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, die Ordnungshaft als neues Vollstreckungsmittel zur Umsetzung gerichtlicher Anordnungen einzuführen. Es zeige sich in der Praxis immer wieder, dass verurteilte Personen Gerichtsurteile nicht einhalten und die Opfer folglich nicht den notwendigen Schutz erfahren würden, begründete die Motionärin ihren Vorstoss. Die Möglichkeit der Ordnungshaft, wie sie beispielsweise in Deutschland und Österreich bekannt sei, könne hier Abhilfe schaffen, indem sie die Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen, insbesondere von Unterlassungspflichten, mit wirksamen Konsequenzen versehe. In der Frühjahrssession 2018 folgte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates und nahm die Motion diskussionslos an. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat angekündigt, das Anliegen solle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen behandelt werden.

Nachdem der Nationalrat die Motion Herzog (svp, TG) zur Umsetzung gerichtlicher Anordnungen durch Ordnungshaft für die Stärkung des Opferschutzes im Frühjahr 2018 angenommen hatte, wurde sie im Herbst desselben Jahres im Ständerat behandelt. Die RK-SR, welche das Geschäft vorberaten hatte, stellte einstimmig den Antrag zur Ablehnung der Motion. 2018 sei von beiden Kammern bereits das Bundesgesetz über den Schutz gewaltbetroffener Personen angenommen worden, so Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH). Dieses sehe zur Stärkung des Opferschutzes Massnahmen wie Annäherungs- und Kontaktverbote vor, die mithilfe elektronischer Überwachung durchgesetzt werden. Vor der Beratung weiterer Durchsetzungsmassnahmen wie der Ordnungshaft solle daher erst die Gesetzesneuerung in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten können. Wie der Kommissionssprecher anfügte, handle es sich bei der Ordnungshaft zudem um eine eigentliche strafrechtliche Sanktion, welche bei einer Anwendung im Zivilrecht der verpönten Präventionshaft gleichkomme. Der Ständerat lehnte den Vorstoss schliesslich mit 29 zu 1 Stimmen ab.