Verstärkte Regulierung der internationalen Rheinschifffahrt (Po. 18.3750)

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Mit einem im September 2018 eingereichten Postulat regte Ständerat Janiak (sp, BL) an, dass der Bundesrat in einem Bericht aufzeige, wie sich die Entwicklung des Rheinregimes der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) heute – 10 Jahre nach dem Vorlegen des Berichtes zur Schifffahrtspolitik des Bundes – darstelle. Der Bundesrat solle im Bericht darlegen, wie die Interessen der Schweiz im Zuge einer verstärkten Regulierung der internationalen Rheinschifffahrt durch die EU gewahrt werden könnten.
Der Bundesrat beantragte im November 2018 die Ablehnung des Postulats, da er weder auf wirtschaftlicher noch auf politischer Ebene eine Änderung im Rheinregime erkenne. Zudem sei die Schweiz als Mitglied der ZKR auch Vollmitglied des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Cesni). Da die Standards der Cesni mit einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder angenommen würden, verfüge die Schweiz über ein Vetorecht. Die Interessenwahrung sei damit vollumfänglich gewährleistet.
Im März 2019 wurde das Postulat im Ständerat traktandiert. Ständerat Janiak zeigte sich sehr unzufrieden mit der Stellungnahme des Bundesrates und wies auf offene Punkte hin, beispielsweise auf den Umstand, dass die Schweiz trotz Mitgliedschaft bei der ZKR und des Cesni bei der Umsetzung von die Schifffahrt betreffenden EU-Verordnungen als Drittstaat behandelt werde. Janiak kritisierte ausdrücklich auch die Departementsverteilung: Da das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) dem EDA angehöre, die Schifffahrt als Verkehrsträger aber beim UVEK beheimatet sei, ergebe sich für die Mitgliedschaft bei der ZKR eine doppelte Departementszuständigkeit. Er werde den Eindruck nicht los, dass die Departemente einander die «heisse Kartoffel» hin- und herreichten, erklärte Claude Janiak und bat um Annahme seines Postulates. Die kleine Kammer stimmte mit 32 zu 4 Stimmen (keine Enthaltungen) zu.

Der Bundesrat legte Ende 2022 einen Bericht zur Regulierung der internationalen Rheinschifffahrt vor, mit dem er das Postulat 18.3750 des Baselbieter Ständerates Claude Janiak (sp, BL) erfüllte. Im Bericht erläuterte er, dass die Regeln und Standards für die europäische Binnenschifffahrt mittels der Zusammenarbeit der ZKR und der Europäischen Kommission über den CESNI erarbeitet werden. Durch ihre Mitgliedschaft in der ZKR und dem Einsitz im CESNI könne die Schweiz aktiv an der Gestaltung der europäischen Binnenschifffahrtsgesetzgebung mitwirken. Seit 2021 sei indes eine verstärkte Einflussnahme der EU-Kommission auf die Rheinschifffahrt festzustellen. Diese Entwicklung stelle die Zuständigkeiten der ZKR in Rechtsetzungsangelegenheiten in einem gewissen Masse in Frage. Ein im Jahr 2022 gefundener Kompromiss zwischen ZKR und EU-Kommission zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt habe das Spannungsverhältnis zwischen EU- und ZKR-Zuständigkeiten jedoch etwas entschärft und könne als Modell für die Lösung zukünftiger Probleme herangezogen werden. Bei dieser Kompromissfindung hätten sich nicht nur die Schweiz, sondern auch die übrigen ZKR-Mitgliedstaaten, welche zugleich EU-Mitglieder sind, engagiert und sich somit für den Erhalt der Zuständigkeiten der ZKR eingesetzt. Dies zeige, dass auch diese Staaten daran interessiert seien, die rechtsetzenden Kompetenzen der ZKR parallel zu den Kompetenzen der EU zu wahren. Schliesslich deute die durch die EU-Kommission und die ZKR bis ins Jahr 2027 verlängerte Finanzierungsvereinbarung des CESNI darauf hin, dass auch die EU weiterhin auf die Erfahrung der ZKR bei der Regulierung der Binnenschifffahrt zurückgreifen möchte und daher die Rechtsetzungskompetenzen der ZKR bezüglich des Rheins anerkenne, was der Bundesrat sehr begrüsse.

Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht in Erfüllung des Postulats Janiak (sp, BL) zur Regulierung der internationalen Rheinschifffahrt und zur Interessenwahrung der Schweiz präsentiert hatte, schrieb der Ständerat das Postulat im Sommer 2023 ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung im Rahmen des Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 beantragt.