Eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2019 auf einen «historischen Tiefststand» (Tages-Anzeiger) von 0.75 Prozent empfahl die BVG-Kommission dem Bundesrat im Herbst 2018. Da der durchschnittliche Zinssatz auf absehbare Zeit weiter falle, müsse man den «Satz den Realitäten anpassen», erklärte Christine Egerszegi als Kommissionspräsidentin. Neu orientierte sich die Kommission vor allem an den 10-jährigen anstelle der 7-jährigen Bundesobligationen. Im November 2018 entschied sich der Bundesrat jedoch zum ersten Mal seit fast zehn Jahren, der Empfehlung der Kommission nicht zu folgen und stattdessen den Mindestzinssatz bei 1 Prozent zu belassen. Bei einer erwarteten Inflation von 1 Prozent würden die Versicherten so zumindest kein Geld verlieren, beurteilten die Medien diesen Entscheid.

Dossier: Evolution du taux d'intérêt minimal LPP (depuis 2003)