Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert

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Im Juni 2018 präsentierte der Bundesrat den Vorentwurf für das neue Bundesgesetz über elektronische Medien. Die Entwicklungen bei den verschiedenen Medienarten und der Mediennutzung, die technische und wirtschaftliche Entwicklung sowie verschiedene parlamentarische Vorstösse (Mo. 16.4027, Mo. 17.3627, Po. 16.3630, Po. 15.3618) machten ein neues Mediengesetz nötig, erklärte der Bundesrat im Vorentwurf. Als oberstes Ziel des Gesetzes definierte er die Erhaltung von qualitätsjournalistischen Medieninhalten, die pluralistisch und unabhängig sind und über eine genügend grosse Reichweite verfügen. Insbesondere soll das Gesetz Medienangebote mit Leistungsauftrag regeln; bei gewissen Medienunternehmen fielen folglich nur einzelne Bereiche unter dieses Gesetz. Für Fernsehprogramme ohne Leistungsauftrag würden nur noch Mindestanforderungen gelten, sämtliche anderen Medienangebote wie Radios und Online-Medien ohne Leistungsauftrag würden hingegen diesem Gesetz nicht unterliegen.
Das neue Gesetz definierte unter anderem das Arbeitsumfeld der SRG: Diese soll verpflichtet werden, die Themenbereiche Information, Kultur und Bildung überwiegend mit audio- und audiovisuellen Formaten sowie mit auf die verschiedenen Sprachregionen und auf die gesamte Bevölkerung ausgerichteten Beiträgen umfassend abzudecken. Sie soll mit Kulturschaffenden zusammenarbeiten sowie Kooperationen mit anderen Medienunternehmen eingehen. Sie wird weiterhin vor allem durch die Abgabe für elektronische Medien, wie die Radio- und Fernsehabgabe neu genannt werden soll, finanziert – allenfalls zukünftig mit weniger Mitteln als bisher. Zudem soll ihr ein beschränkter Zugang zu kommerziellen Finanzierungsquellen offen bleiben.
Neben der SRG können auch andere Medienanbieterinnen – ebenfalls vor allem im audio- und audiovisuellen Bereich, aber nicht mehr nur Radio- und Fernsehveranstalter wie im RTVG – die Leistungsvereinbarung unterschreiben und in der Folge für die Erbringung von Service-public-Leistungen einen Anteil der Abgabe für elektronische Medien beziehen. Das System dieser Vergütung soll vereinfacht werden, indem sie nur noch durch die Abgabe für elektronische Medien finanziert und nicht mehr pro Unternehmung für verschiedene Titel einzeln ausgesprochen werden soll. Im Gegenzug sind die entsprechenden Programme inhaltlichen Mindestanforderungen unterstellt, wie der Impressumspflicht, der Achtung der Grundrechte und der Pflicht zur sachgerechten Darstellung. Die neuen Werbe- und Sponsoringbestimmungen sollen hingegen für Medienangebote mit und ohne Leistungsauftrag gelten, wobei Letztere jedoch vom Verbot politischer und religiöser Werbung ausgenommen würden.
Darüber hinaus sollen Massnahmen, die die Qualität und die Auffindbarkeit der Medien fördern, im Sinne einer indirekten Medienförderung unterstützt werden. Namentlich werden im Gesetz Institutionen für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden, Selbstregulierungsorganisationen der elektronischen Medien sowie Nachrichtenagenturen genannt. Zudem soll eine neu zu schaffende unabhängige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde, die KOMEM, für die Erteilung und Überprüfung der Konzession an die SRG, für die Überprüfung der Erfüllung des Leistungsauftrags durch die SRG und andere Medien sowie für die Finanzaufsicht zuständig sein. Damit soll die enge Anbindung der Medienregulierung an staatliche Behörden korrigiert werden. Die politische Gestaltung der elektronischen Medienlandschaft, wie die Werbebeschränkung der SRG oder die Höhe der direkten und indirekten Medienförderung, soll hingegen weiterhin den politischen Organen überlassen bleiben.
Mitte Juni bis Mitte Oktober 2018 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf des neuen Gesetzes durch.

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An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

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Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 änderte sich die Ausgangslage für das neue Mediengesetz grundlegend: Nach dem Rücktritt von Medienministerin Doris Leuthard, unter deren Aufsicht der Vorentwurf entstanden war, übernahm Simonetta Sommaruga Anfang 2019 das entsprechende Dossier. Im Mai 2019 lud die neue Medienministerin zu einem Austausch über die Zukunft der Medien ein, bei dem über den Service public in Radio und Fernsehen sowie über mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse diskutiert wurde. Die Argumente der Teilnehmenden würden in die laufenden Arbeiten aufgenommen, erklärte das BAKOM. In den Medien wurden nach den negativen Rückmeldungen in der Vernehmlassung jedoch Stimmen laut, die davon ausgingen, dass Sommaruga das neue Gesetz verwerfen werde. Dieses würde von allen Seiten kritisiert und habe daher im Parlament keine Chance, zumal sogar CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Notwendigkeit des neuen Gesetzes in einer Rede im Januar 2019 in Frage gestellt habe. Stattdessen wurde vermutet, dass Sommaruga die Probleme einzeln angehen werde. Als dringlichste Massnahme identifizierten die Medien die Erhöhung der indirekten Presseförderung von CHF 30 Mio. auf CHF 120 Mio., wie sie der Präsident des VSM, Pietro Supino, aber auch zwei parlamentarische Vorstösse Savary (sp, VD; Pa.Iv. 18.480) und Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479) gefordert hatten. Als zentral erachteten die Medien aber auch eine Änderung des Medienartikels in der Verfassung, die ein vollständiges Mediengesetz, das neben Radio und Fernsehen sowie allenfalls dem Onlinebereich auch die Presse beinhaltet, ermöglichen sollte. Diesbezüglich hatten Matthias Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 18.470), Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 18.471), Olivier Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 18.472) und Filippo Lombardi (cvp, TI; Pa.Iv. 18.473) gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht.
Ende August 2019 bestätigte der Bundesrat in einer Medienmitteilung die bisherigen Gerüchte und erklärte, dass er auf das neue Mediengesetz verzichten und stattdessen das RTVG punktuell mit einem Massnahmenpaket anpassen wolle. Demnach sollten neu auch Onlineportale einen Teil der Radio- und Fernsehabgabe (insgesamt CHF 50 Mio. pro Jahr) erhalten, sofern sie kostenpflichtig seien. Dies betreffe – im Unterschied zum vorherigen Gesetzesvorschlag – nicht nur audio- und audiovisuelle, sondern auch textlastige Beiträge. Zudem solle die indirekte Presseförderung, konkret also die finanzielle Unterstützung der Postzustellung, auf zusätzliche Titel ausgeweitet und erhöht werden – jedoch nur auf CHF 50 Mio. statt auf CHF 120 Mio., wie von den Verlagen gefordert worden war. Der VSM kritisierte die Unterstützung in der Folge auch als zu niedrig. Aus dem Bundesgesetz über elektronische Medien übernommen werden solle die Förderung von Presseagenturen, Weiterbildungen und IT-Projekten.
Auch dieses Projekt erntete jedoch Kritik: Christian Wasserfallen (fdp, BE) etwa befürchtete gegenüber den Medien, dass nun auch die Onlinemedien an den «Staatstropf» gehängt werden sollten, Gregor Rutz (svp, ZH) kritisierte, dass durch die Unterstützung der Onlinemedien die Konkurrenz für die Printmedien sogar noch künstlich verstärkt werde. Die NZZ fragte sich überdies auch bei diesen Massnahmen, ob der Bund wirklich über die Kompetenz zur Regulierung und Förderung der Onlinemedien verfüge. Diesbezüglich bestehe ein Dissens in der juristischen Lehre. Die Präsidentin der KVF-NR, Edith Graf-Litscher (sp, TG), begrüsste hingegen die kurzfristigen Massnahmen.

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